MARKT
Seite 7 Mittwoch, 18. Januar 2023
ANZEIGENSONDERVERÖFFENTLICHUNG
UNFALL, WAS NUN?
Unfall auf der Autobahn so verhält man sich richtig
KREIS STORMARN. Auf der
Autobahn ereignen sich vergleichsweise wenige Unfälle
aber wenn, dann oft mit
schlimmen Folgen. So passierten 2018 nur 6,7 Prozent
aller Unfälle auf der Autobahn, jedoch starben dabei
knapp 13 Prozent aller im
Straßenverkehr
Getöteten.
Auch die Zahl der Verletzten
ist hoch: Knapp 33.000 Menschen wurden in Verkehrsunfällen auf der Autobahn verletzt. Um sich selbst und andere in dieser Gefahrensituation zu schützen, gilt es, einige
grundlegende Vorschriften zu
befolgen, erklärt Frank Preidel, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fahrzeug verlassen, Warndreieck aufstellen
Auch wenn dies in einem
Schockmoment oft schwierig
ist, sollten Betroffene nach
einem Unfall vor allem Ruhe
bewahren und nicht in Panik
verfallen. Zunächst gilt es,
den Warnblinker anzustellen
und die Warnweste anzuziehen, die sich immer im Fahrzeug-Innenraum
befinden
sollte. Bleiben Sie dann
unter keinen Umständen in
Ihrem Fahrzeug sitzen, sondern verlassen Sie Ihren Wagen und retten sich aus der Gefahrenzone. Beobachten Sie
hierfür den nachfolgenden
Verkehr und verlassen Sie Ihr
Fahrzeug immer auf der Seite,
die sich näher an der Leitplanke befindet, erklärt Frank
Preidel. Um den Unfall für die
anderen Verkehrsteilnehmer
erkennbar zu machen,
müssen die FahrzeugInsassen die Unfallstelle
mit dem Warndreieck
absichern. Hierfür wird
ein Abstand zwischen
150 und 400 Metern
empfohlen. Hierbei können die Begrenzungspfosten zur Orientierung dienen, die immer
in einem Abstand von
50 Metern aufgestellt
sind. Bewegen Sie sich
dabei aus Sicherheitsgründen immer hinter
der Leitplanke und machen Sie durch Bewegungen mit dem Warndreieck auf sich aufmerksam, rät Frank Auf der Autobahn ereignen sich verPreidel.
gleichsweise wenige Unfälle aber
Nachdem die Unfallstel- wenn, dann oft mit schlimmen und gröle gesichert wurde, müs- ßeren Folgen. Symbolfoto Foto: A. Ruster
sen sich die Unfallbeteiligten gegebenenfalls um Ver- nen Sie darauf verzichten, erklärt der Verkehrsanwalt.
letzte kümmern.
Einsatzkräfte
informieren Dann sollten Sie aber auf jeden Fall Ihre Daten mit den
und erste Hilfe leisten
Unfallbeteiligten
Wenn mindestens eine Per- anderen
son verletzt wurde, müssen austauschen und den UnfallSie auf jeden Fall den Notruf hergang zum Beispiel mit
wählen, erklärt Frank Prei- Fotos oder einer Skizze dokudel. Informieren Sie die Ein- mentieren. Diese Informatiosatzkräfte über alle wichtigen nen sind wichtig, um den UnUmstände und geben Sie de- fall später bei der Versichetaillierte Informationen zum rung geltend zu machen und
Zustand der Verletzten weiter. um die Schuldfrage zu klären.
Erst dann sind Sie dazu ver- Besondere Vorschriften für
pflichtet, sich um die Verletz- einen Lkw-Unfall
ten zu kümmern und erste Hil- Aufgrund ihrer Größe und
ihres Gewichts stellen Lkw in
fe zu leisten.
Allerdings muss man nicht einem Unfall immer eine bebei jedem Unfall den Notruf sondere Gefahr dar. Wenn
wählen. Handelt es sich nur Sie in einen Unfall mit einem
um einen Blechschaden, kön- Lkw verwickelt sind, gelten
zunächst die gleichen Vorschriften, die Sie auch nach
einem Pkw-Unfall befolgen
müssen, erklärt Frank Preidel. Sie müssen dann die Unfallstelle absichern, erste Hilfe
leisten und die Rettungskräfte
informieren. Anders verhält
es sich, wenn der Lkw Gefahrgut geladen hat, also zum Beispiel explosive, giftige oder
entzündbare Stoffe. Dann sollten Sie grundsätzlich mindestens 60 Meter Abstand zur Unfallstelle halten, auch wenn es
zu Verletzten gekommen ist,
so Preidel.
Auch für den nachfolgenden
Verkehr kann ein Unfall sehr
gefährlich sein. Denn oft wird
zu wenig Abstand eingehalten, weshalb es zu weiteren
Auffahrunfällen
kommt.
Wenn Sie einen Unfall bemerken, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit
reduzieren
und die Warnblinkanlage einschalten. Kommt der Verkehr
ins Stocken, müssen Sie
außerdem für die Rettungsfahrzeuge eine Rettungsgasse
bilden, erklärt Frank Preidel.
Wer dies nicht befolgt, wird
vom Gesetzgeber hart bestraft.
Wenn man das Ende des Staus
an der Unfallstelle erreicht
hat, muss man sich im Reißverschlussverfahren einordnen und darf nicht an der Unfallstelle stehenbleiben. Sogenannten Gaffern, die langsam vorbeifahren oder gar
Fotos oder Videos von der Unfallstelle anfertigen, drohen
ebenfalls harte Konsequenzen, so Frank Preidel. pmi
Umfrage zur Blackbox: Mehrheit
für Datenweitergabe bei Unfällen
DÜSSELDORF. Automatische
Weitergabe von Fahrzeugdaten durch eine Blackbox im
Auto: Knapp zwei Drittel der
Teilnehmer einer InnofactUmfrage (62 Prozent) fänden
solche Technik im Auto, die
anonymisiert
Unfalldaten
weiterleitet, gut. Die Studie erstellte das Marktforschungsinstitut im Auftrag des Portals
Leasingmarkt.de.
Demnach sprachen sich mit
einem Anteil von gut einem
Drittel (36 Prozent) jedoch
deutlich weniger dafür aus,
dass die Daten der Blackbox
auch zur Klärung eines Unfallgeschehens vor Gericht zugelassen werden sollten.
In etwa gleich viele der Befragten (34 Prozent) lehnen entsprechende Technik grundsätzlich ab, während rund ein
Viertel (23 Prozent) aus Datenschutzbedenken dagegen ist.
Und 15 Prozent befürchten,
dass verpflichtende Systeme
Fahrzeuge nur teurer machen.
Mehrfachantworten waren
möglich.
Aber beschlossen ist der
Pflichteinbau der Blackbox
ohnehin: Laut EU-Verordnung 2019/2144 müssen
Autohersteller bereits seit
Mitte 2022 bei der Typgenehmigung von Fahrzeugen unter
anderem Technik zur ereignisbezogenen Datenaufzeichnung berücksichtigen. Sie
soll Analysen der Straßenverkehrssicherheit dienen.
Erfassen muss sie demnach
unter anderem Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremsverhalten sowie Position und Neigung des Fahrzeugs auf der
Straße oder auch, welche Sicherheitssysteme
aktiviert
waren. Für in der EU zugelassene Neuwagen ist die Blackbox erst ab 7. Juli 2024 Pflicht.
dpa
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§ Verkehrsrecht
K A N Z L E I A M R AT H AU S
Unfall, was nun?
Zunächst sollten Sie versuchen, ruhig zu
bleiben, und als erstes die Unfallstelle absichern: Warnblinker einschalten, Warnweste
anlegen und Warndreieck aufstellen. Ist jemand verletzt, leisten Sie Erste Hilfe und rufen ggfs. den Rettungsdienst.
Die Polizei kann hinzugezogen werden, beispielsweise, wenn jemand verletzt wurde.
Die Polizei klärt nicht die Schuldfrage. Sie
nimmt die Daten der Beteiligten und der
Zeugen auf, sowie den Unfallhergang und etwaige Verkehrsverstöße. Sie können selbst
entscheiden ob und wann Sie Angaben zum
Unfallhergang machen wollen. Sie müssen
sich nicht selbst belasten.
Fragen Sie umherstehende Personen, ob sie
den Unfall gesehen haben und bitten diese
um ihre Daten. Sie sollten auch die Unfall-
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stelle gut fotografieren, bevor die am Unfall
beteiligten Pkw bewegt werden.
Bei einem Bagatellschaden genügt meist
ein Kostenvoranschlag. Bei höheren Schäden oder bei einer Wertminderung sollte ein
Gutachten eingeholt werden. Häufig bieten
Versicherungen an, einen Gutachter zu beauftragen oder sich sogar um die Reparatur Ihres Fahrzeugs zu kümmern. Das müssen Sie nicht akzeptieren.
Sie können selbst einen Sachverständigen
und eine Werkstatt Ihres Vertrauens auswählen. Wenn sie haftet, trägt die Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Sachverständigen. Bei Leasingfahrzeugen ist Vorsicht geboten: der Leasingvertrag sieht in der Regel
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