20 Amtliche Bekanntmachungen / Aus der Region
Mittwoch, 28. Juni 2017
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Festival für digitale Erste Hilfe für verletzte Teddybären
Medien in Stormarn Elmenhorster Kita-Kinder lernen, was im Notfall zu tun ist
Kinder und Jugendliche können mitmachen
Stormarn
(bm/nil). Der
Kreisjugendring freut sich
über audio-visuelle Beiträge
von Kindern und Jugendlichen für das neue Festival
für digitale Medien. Noch
bis zum 20. Oktober können
alle Stormarner ihre Medienprodukte zum Thema all
different all equal über
die Mail-Adresse medien@kjr-stormarn.de einreichen. Am 5. November werden diese dann im PeterRantzau-Haus in Ahrensburg der Öffentlichkeit präsentiert. Eigene Beiträge
können zum Beispiel Fotostories, Comics, Webseiten,
Apps, Handy-Rallys, Musikvideos oder Kurzfilme
sein.
Mit dem Titel all different - all equal sollen junge
Menschen angeregt werden
sich kreativ beispielsweise
mit Themen rund um das
Ankommen in Deutschland
und den Unterschieden zur
verlassenen Heimat auseinander zu setzen, oder auch
von besonderen Fähigkeiten
zu erzählen, die weg vom
Mainstream sind.
Das Festival ist eine
schöne Möglichkeit für junge Menschen aus Stormarn
mit ihren Geschichten und
Beiträgen einen öffentlichen
Diskurs anzuregen, meint
Medienpädagogin
Olivia
Förster. Der KJR unterstütz
die Produktion sowohl mit
Expertenwissen wie auch finanziell. Bis zu 250 Euro
können mit einer kurzen,
formlosen Projektbeschreibung beantragt werden.
Spannende Tierwelt
Jäger besuchen die Kita Elmenhorst
Zum Auftakt der Waldwochen in der Kindertagesstätte Elmenhorst kam das Infomobil der Kreisjägerschaft zu Besuch. Die Jungen und Mädchen waren überrascht, wie viele Tiere es in den Wäldern zu sehen gibt, berichtete Iris Lewe vom Kita-Träger DRK Stormarn. Dachs, Igel, Reh und viele andere Tiere konnten in Lebensgröße betrachtet werden. Dann ging es gleich morgens in den
Wald, wo die Kinder Vögel und viele kleine Lebewesen wie Käfer
oder Ameisen betrachten konnten.
Fotos: hfr(2)
Elmenhorst (bm/nil). Die
Jungen und Mädchen in den
Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)
werden früh an das Thema
Erste Hilfe herangeführt. Die
Schlaufüchse der Kita in
Elmenhorst haben jetzt erfolgreich das Projekt Teddy
braucht Hilfe abgeschlossen. Dabei haben die Kinder
spielerisch geübt, was im
Notfall zu tun ist. Zum Abschluss des Projekts kam sogar ein echter Rettungswagen in die Kita. Das hat die
Kinder agnz besonders begeistert, berichtet DRKSprecherin Iris Lewe.
Die Elmenhorster Kita-Kinder sind stolz auf ihre Urkunde. Sie wissen jetzt, was im Notfall zu tun ist
Rechts hocjt Erzieherin Inka Reichentrog mit dem verarzteten Teddybären.
Foto: hfr
Stadt Bargteheide
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bargteheide
Satzung der Stadt Bargteheide über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
(Spielgerätesteuersatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schal.-Holstein S. 57),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.08.2016 (GVOBl. Schl.-Holstein S. 788), sowie der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-Holstein S. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 01.Juni 2017 folgende
Satzung erlassen:
4) Auf Aufforderung hat der Halter für jede Steueranmeldung nach Abs. 1 für Spiel§ 1 Steuergegenstand
geräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit Zählwerkausdrucke mit den entspre1) Steuergegenstand ist das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
chenden Parametern (siehe § 4 Abs. 2) vorzulegen, die zur Überprüfung des je(Spielgeräte) in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33
weiligen Zeitraumes erforderlich sind. Auf Verlangen sind Ausdrucke zu erstellen
i der Gewerbeordnung, in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Verund vorzulegen, die insoweit alle gespeicherten Informationen umfassen.
eins- und ähnlichen Räumen sowie in sonstigen, der Öffentlichkeit zugängli§ 7 Melde- und Anzeigepflicht
chen Räumen im Gebiet der Stadt Bargteheide zur Benutzung gegen Entgelt.
2) Von der Besteuerung ausgenommen ist das Halten von
1) Der Halter hat die Aufstellung und die Entfernung eines Spielgerätes und jede
a) Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit auf Jahrmärkten,
Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte an einem Aufstellort
Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen,
bis zum 20.sten Tag des folgenden Kalendermonats zusammen mit der nach
b) Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart
§ 6 Abs. 1 vorgeschriebenen Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebeausschließlich zur Benutzung durch Kleinkinder bestimmt und geeignet
nem Vordruck anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige gilt als Tag der Beendisind (z.B. mechanische Schaukeltiere),
gung des Haltens der Tag des Eingangs der Anzeige, es sei denn, der Halter
c) Spielgeräten, die in ihrem Spielablauf vorwiegend eine individuelle
weist nach, dass das Halten schon zu einem früheren Zeitpunkt beendet war.
körperliche Betätigung erfordern (wie z.B. Tischfußball, Billardtische,
2) Bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist jede Änderung bzw. jede ÄndeDarts) und
rung der eingesetzten Spiele anzuzeigen und eine Steueranmeldung auf amtd) Musikautomaten.
lich vorgeschriebenem Vordruck gemäß § 6 Abs. 1 abzugeben. Zusätzlich ist
bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit jede Änderung der eingesetzten
§ 2 Steuerschuldverhältnis
Spiele unter genauen Bezeichnungen des alten und des neuen Spiels mit
Das Steuerschuldverhältnis entsteht mit Aufstellung, Anschluss und InbetriebnahSpielbeschreibung gemäß. § 7 Abs. 1 mitzuteilen.
me des Spielgerätes zur Benutzung gegen Entgelt. Bei bereits aufgestellten Spiel3) Zur Meldung bzw. Anzeige nach § 7 Abs. 1 und 2 ist auch der unmittelbare Begeräten entsteht das Steuerschuldverhältnis mit dem Inkrafttreten dieser Satzung.
sitzer der für die Aufstellung der Spielgeräte benutzten Räume und Grundstücke
verpflichtet. Die Anmeldung bzw. Anzeige ist innerhalb der in den Abs. 1 und 2
§ 3 Steuerschuldner und Haftung
genannten Fristen auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck durchzuführen.
1) Steuerschuldner ist der Halter des Spielgerätes. Halter ist derjenige, für des4) Die Anzeigen und Anmeldungen nach Abs. 1 bis 3 und § 6 Abs. 1 und Abs. 5
sen Rechnung das Spielgerät aufgestellt wird. Mehrere Halter sind Gesamtsind Steueranmeldungen gemäß. § 149 i.V.m. § 150 Abs. 1 Satz 3 der Abgaschuldner.
benordnung (AO).
2) Für die Steuerschuld haftet jeder zur Anzeige oder zur Meldung nach § 7
5) Wird die Steueranmeldung nach § 6 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig abgeVerpflichtete.
geben oder werden die nach § 7 Abs. 1 und 2 vorgesehenen Anzeigepflichten
versäumt, so können Verspätungszuschläge nach § 152 AO festgesetzt werden.
§ 4 Bemessungsgrundlage
1) Bemessungsgrundlage für die Steuer ist:
a) bei Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit und mit manipulationssicherem Zählwerk die elektronisch gezählte Nettokasse, bei Geräten
nach § 5 Abs. 3 die Zahl und Art des Spielgerätes.
Nettokasse ist die elektronisch gezählte Kasse eines Geldspielgerätes
abzüglich Minderung (nachgewiesene Röhrennachfüllungen, Prüf-/Testgeld, Falschgeld, Fehlgeld) zuzüglich Erhöhungen (Geldentnahmen aus
den Röhren) abzüglich der Umsatzsteuer (MwSt.) oder anderer, unmittelbar an das Einwurfergebnis oder an den Kasseninhalt anknüpfenden
staatlichen Abgaben.
b) Bei Spielgeräten mit und ohne manipulationssicherem Zählwerk die Zahl
der Spielgeräte.
Spielgeräte mit manipulationssicherem Zählwerk sind Geräte, in deren
Software manipulationssichere Programme eingebaut sind, die die Daten
lückenlos und fortlaufend ausweisen, die zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessung nötig sind.
§ 5 Steuersatz
IHK warnt vor fragwürdigen Offerten
Schleswig-Holstein
(bm/
nil). Mit einer fragwürdigen
Eintragungsofferte wirbt ein
Unternehmen mit Sitz in Bukarest derzeit in der Wirtschaft um einen kostenpflichtigen Eintrag in das
Gewerbeverzeichnis
Schleswig-Holstein.
Die
IHK
Schleswig-Holstein
warnt Unternehmen sowie
gegebenenfalls
betroffene
Vereine und Verbände vor einer unüberlegten Unterschrift und empfiehlt, kri-
tisch zu prüfen, ob sie tatsächlich eine derartige Offerte, die mit erheblichen
Kosten verbunden ist, annehmen wollen. Das Fax enthält keine Information über
die konkrete Verbreitung
dieses Verzeichnisses, sodass unklar bleibt, ob und
welchen Erfolg der Eintrag
haben könnte. Unternehmen, die auf das Angebot
eingegangen sind, sollten
sich umgehend an ihre IHK
wenden.
DRK-Gruppe fährt nach Reinfeld
Bargteheide (bm/gs).
Jeweils am ersten Mittwoch im
Monat trifft sich die Selbsthilfegruppe Leben mit
Krebs" unter der Leitung von
Bärbel Beer. Das nächste
Treffen am Mittwoch, 5. Juli,
findet im Energiezentrum
Reinfeld, Schillerstraße 30
statt. Reiki-Lehrerin und
Klangmassagenpraktikerin
Elisabeth Zettler hält dort ei-
nen Vortrag zum Thema Entspannung und Gelassenheit.
Treffpunkt zur gemeinsamen Abfahrt ist um 15.45
Uhr vor dem Rot-KreuzHaus, Baumschulenstraße
24. Aus organisatorischen
Gründen wird bis zum 3. Juli
um
Anmeldung
unter
04532/ 53 18 oder per Mail
an: info@drk-Bargteheide.de
gebeten.
1) Der Steuersatz beträgt für das Halten eines Spielgerätes mit und ohne Gewinnmöglichkeit und mit manipulationssicherem Zählwerk in Spielhallen und
ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung sowie an
den übrigen in § 1 Abs. 1 genannten Orten
9%
der elektronisch gezählten Nettokasse. Bei Verwendung von Chips, Token
und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.
2) Für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit und ohne manipulationssicheres
Zählwerk beträgt die Steuer je angefangenen Kalendermonat für jedes Spielgerät für das Halten
a) in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i
69,02 €
der Gewerbeordnung
b) an den übrigen in § 1 Abs. 1 genannten Orten
33,23 €
3) An allen in § 1 Abs. 1 genannten Orten für Spielgeräte mit Darstellung
- von Gewalttätigkeiten und /oder
- sexuellen Handlungen und/oder
- von Verherrlichung / Verharmlosung des Krieges (Kriegsspiele) im
Spielprogramm (Gewaltspiel)
beträgt der Steuersatz 230,09 €.
4) Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und ohne manipulationssicheres
Zählwerk gemäß § 4 Abs. 2 beträgt die Steuer je angefangenen Kalendermonat für jedes Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit
a) in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i 140,61 €
der Gewerbeordnung
b) an den übrigen in § 1 Abs. 1 genannten Orten
69,02 €
5) Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Spielgerätes im Austausch ein gleichartiges Spielgerät, so gilt für die Berechnung der Steuer das
ersetzte Spielgerät als weitergeführt.
§ 6 Besteuerungsverfahren
1) Der Halter von Spielgeräten ist verpflichtet, die Steuer selbst zu ermitteln und
jeweils bis zum 10.02. des Folgejahres eine jährliche Steuererklärung bei der
Stadt auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Auf die zu erwartende Steuer sind bis zum 20.sten jeden Monats monatliche Vorauszahlungen von 1/12 auf der Grundlage des Vorjahresergebnisses zu leisten. Nachzahlungen und Erstattungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
des Abrechnungsbescheides auszugleichen.
2) Eine Festsetzung der Steuer durch Steuerbescheid erfolgt nur, wenn die
Stadt einen anderen Steuerbetrag als den vom Halter errechneten festsetzen
will oder der Halter seiner Pflicht zur Steuernachmeldung nicht nachkommt.
Ggf. wird die Steuer als Schätzung festgesetzt. Der festgesetzte Betrag bzw.
der Unterschiedsbetrag ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des
Steuerbescheides fällig.
3) Die Steueranmeldung muss vom Halter oder seinem Vertreter eigenhändig
unterschrieben sein.
§ 8 Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften
1) Die Mitarbeiter/-Innen der Stadt Bargteheide sind ohne vorherige Ankündigung berechtigt, zur Nachprüfung der Steueranmeldungen und zur Feststellung von Steuertatbeständen die Betriebs- bzw. Abstellräume zu betreten
und Geschäftsunterlagen einzusehen, die für das Erheben der Vergnügungssteuer nach dieser Satzung maßgeblich sind. Entsprechend sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
2) Auf Verlangen hat jederzeit eine Auslese der Spielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeit unter Beteiligung der zuständigen Mitarbeiter/-Innen der
Stadt Bargteheide zu erfolgen. Die Zählwerksausdrucke sind entsprechend
§ 147 AO aufzubewahren.
3) Im Übrigen gelten die für die Durchführung der Steueraufsicht und Prüfung
die entsprechenden Bestimmungen des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG)
und der Abgabenordnung (AO).
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz des Landes
Schleswig-Holstein (KAG) handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
a) der Pflicht zur Einreichung der Steueranmeldung nach § 6 und der
angeforderten Zählwerksausdrucke,
b) der Melde- und Anzeigepflicht nach § 7 zuwiderhandelt.
§ 10 Datenverarbeitung
1) Zur Ermittlung der Steuerpflichtigen und zur Festsetzung der Vergnügungssteuer auf Spielgeräte im Rahmen dieser Satzung ist die Erhebung folgender
personenbezogener Daten gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 13
Abs. 3 Nr. 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) durch die Stadt Bargteheide
zulässig:
a) Name, Vorname(n)
b) Anschrift
c) Bankverbindung (nur mit Einwilligung des Betroffenen)
d) Anzahl, Aufstellort, Aufstelldauer, Name und (Zulassungs-)Nummer der
Spielgeräte, Spielhalle oder andere Orte sowie die Gesamtzahl aller
Spiele und weiterer Angaben, die der Halter im Rahmen der Anmeldung
machen muss und die sich aus den in § 4 Abs. 2 genannten Parametern
ergeben.
2) Personenbezogene Daten nach Abs. 1 werden erhoben durch Mitteilung bzw.
durch Übermittlung
a) aus den Verfahren über die Aufstellung von Geeignetheitsbescheinigungen
zur Aufstellung von Spielgeräten bei den Ordnungsämtern,
b) aus dem Einwohnermelderegister (§ 24 Abs. 7 i.V.m. § 24 Abs. 1
Landesmeldegesetz) und
c) in begründeten Einzelfällen nach besonderer gesetzlicher Regelung
(z.B. Gewerbeordnung, Abgabenordnung, Bundeszentralregister).
3) Die Daten dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der
Steuererhebung nach dieser Satzung verarbeitet werden.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend ab dem 01. Januar 2017 in Kraft und gleichzeitig
tritt ab diesem Zeitpunkt die Satzung der Stadt Bargteheide über die Erhebung
einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
vom 29. September 2006 außer Kraft. Für die Zeit der Rückwirkung der Satzung
dürfen die Steuerpflichtigen nicht ungünstiger gestellt werden als durch die bisherige Satzungsregelung. Bestandskräftig gewordene Steueranmeldungen bzw.
Steuerfestsetzungen nach den aufgehobenen Vorschriften werden durch die
rückwirkende Neuregelung nicht berührt.
Bargteheide, den 12.06.17
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