06 Region 18. Dezember 2021 ANZEIGEN-EXTRA Recht im Alltag Verkehrsrecht auch online auf extra.svz.de Böses Ende bei der Einparkhilfe AN EINEM PRAXISBEISPIEL vom Rechtsanwalt Klaus-Rainer Tietmann verdeutlicht K und B haben ihre Autos auf dem Parkplatz der Praxis von Dr. H geparkt. B ist auf den Rollstuhl angewiesen. Er möchte in sein Fahrzeug einsteigen, kann das aber nicht, Fachanwälte für Arbeitsrecht Verkehrsrecht Familienrecht Medizinrecht Strafrecht Insolvenzrecht Versicherungsrecht Miet- und WEG-Recht Sozialrecht info@Die-Fachanwaltskanzlei.de www.Die-Fachanwaltskanzlei.de Demmlerplatz 3 Tel. 0385 76034-0 19053 Schwerin Fax 0385 76034-99 weil das Fahrzeug erst rückwärts aus der Parklücke gesetzt werden muss. Er bittet K, ihm zu helfen. Das Fahrzeug des B ist behindertengerecht umgebaut und hat für Gas und Bremse eine Handsteuerung. K lässt sich diese erklären, will das Fahrzeug zurücksetzen und löst die Bremse. Das Fahrzeug des B fährt aber sofort los. Dabei wird das Fahrzeug des K beschädigt. K verlangt jetzt Schadensersatz von B und seiner Haftpflichtversicherung. B habe ihm die Hand- steuerung nicht richtig erklärt. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.01.2021, VI ZR 662/20) hat entschieden: Es gilt grundsätzlich § 7 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Danach haften Fahrer, Halter und Versicherung eines Kraftfahrzeugs, wenn eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Aber es gilt eine Ausnahme: Nach der Regelung in § 8 Nr. 2 StVG gelten die Vorschriften des § 7 StVG nicht, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war. § 8 Nr. 2 StVG erfasst Personen, die durch die unmittelbare Beziehung ihrer Tätigkeit zum Betrieb des Kraftfahrzeugs den von ihm ausgehenden besonderen Gefahren stärker ausgesetzt sind als die Allgemeinheit, auch wenn sie nur aus Gefälligkeit beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig geworden sind. Sollte K entsprechend seiner Behauptung das Fahrzeug nach den Anweisungen des B in Betrieb gesetzt haben, würde dies an seiner Eigenschaft als Fahrzeugführer nichts ändern, da er selbst die wesentlichen Einrichtungen des Fahrzeugs bedient und die tatsächliche Gewalt über das Steuer hatte. Nach ihrem Wortlaut gilt die Vorschrift nicht nur für Personenschäden. Verletzter im Sinne des § 8 Nr. 2 StVG kann auch der Eigentümer oder Besitzer einer beschädigten Sache sein. Auch über den Umweg, dass B ihn doch beauftragt habe, das Fahrzeug zurückzusetzen, kommt K nicht weiter: K habe keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Ein Auftragsverhältnis bestehe nicht. Das Angebot des K, das Fahrzeug des B für diesen aus der Parklücke zu fahren, erfolgte zwar im Interesse des B. Bei dieser Sachlage ist das Handeln des K aber als reine Gefälligkeit ohne rechtliche Verbindlichkeit anzusehen. Damit scheiden Aufwendungsersatzansprüche nach § 670 BGB aus. KLAUS-RAINER TIETMANN (RECHTSANWALT) Die Schattenseite des Fahrradbooms RADFAHRER MÜSSEN NACH EINEM UNFALL besondere Regeln beachten Die wachsende Beliebtheit des Radfahrens in Deutschland hat auch ihre Kehrseite: Je mehr Radler unterwegs sind, desto häufiger kommt es zu brenzligen Situationen. TIETMANN Rechtsanwalt Verkehrsrecht Baurecht Werkstraße 209 19061 Schwerin Telefon: 0385 / 61 62 25 Fax: 0385 / 61 62 28 Versicherungsrecht ra-tietmann-sn@t-online.de Bank- und Kapitalmarktrecht www.ra-tietmann.de Verwaltungsrecht Interessensschwerpunkte: Familienrecht Arbeitsrecht Steuerrecht Insolvenzrecht Rechtsanwalt VOLKER WARNS Die wichtigsten Schritte Wie bei jedem Unfall muss zunächst die Unfallstelle abgesichert, Erste Hilfe geleistet und ein Rettungswagen informiert werden. Bei Verletzten, Streit über die Unfallursache oder hohem Sachschaden ist zusätzlich die Polizei zu informieren, erklärt Frank Preidel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Dagegen sollte man bei einem geringen Schaden die Unfallstelle unverzüglich räumen. Danach ist es wichtig, mit den anderen Unfallbeteiligten persönliche Daten auszutauschen. Bei Autofahrern sollte man sich Name, Anschrift und das Kfz-Kennzeichen notieren. Bei anderen Radfahrern müssen Name und Anschrift reichen - am besten belegt durch den Personalausweis oder ein anderes Dokument. Auch von Zeugen sollte man sich Namen und Telefonnummern aufschreiben. Das weitere Vorgehen hängt von der Schuldfrage ab. Besteht Einigkeit zwischen den Beteiligten, sollte man gemeinsam einen Unfallbericht ausfüllen. Vorlagen gibt es im Internet. Bei Uneinigkeit muss im Zweifel ein Gericht entscheiden. In einem solchen Fall sollte man die Polizei informieren, die dann den Unfallhergang rekonstruiert. Rat- sam sind zudem eigene Beweisfotos von der Unfallstelle, die im Gerichtsprozess vorgezeigt werden können, rät Rechtsanwalt Preidel. Ansprüche nach einem Unfall Trägt die Gegenseite die Schuld am Unfall, kommt die Haftpflicht des Verursachers für Schäden auf. Ist der Fahrradfahrer verantwortlich, springt seine Privathaftpflicht ein - sofern er eine besitzt. Denn Radfahrer sind gesetzlich nicht zu einem Abschluss dieser Versicherung verpflichtet. Unabhängig davon hilft nach einem Unfall auch ein Fahrrad-Schutzbrief weiter, etwa beim Abschleppen des Rads nach Hause oder in eine Werkstatt. Trägt der Radfahrer keine Schuld am Unfall, kann er bei der FOTO: DJD/ROLAND-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG/ARBORPULCHRA gegnerischen Haftpflichtversicherung diverse Ansprüche geltend machen. Dazu zählen eine Unkostenpauschale von 20 bis 25 Euro für allgemeine Kosten, die Kosten der Reparatur oder eines neuen Fahrrads sowie unter Umständen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall des Rads. Bei einem Personenschaden kann man zudem Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, denn Schmerzensgeld lässt sich oft nur schwer durchsetzen", so Rechtsanwalt Preidel. DJD Schwerin Krakow am See Goldberg Andy Wiechmann Telefon: 0385 795601 Rechtsanwalt 19217 Rehna Kirchplatz 2 Tel. 038872/159933 in Kooperation Buchhaltung Kiehn & Shida GmbH, Am Wald 2, 19069 Alt Meteln Platz der Freiheit 7a FAMILIENRECHT ERbRECHT VERKEHRSRECHT ARbEITSRECHT Wallstraße 41 Schwerin Tel. 0385 568516 Fax 5574784 19053 Schwerin fandel@die-verteidiger.de MELANIE FANDEL Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht www.die-verteidiger.de Lesefreude verschenken 1 Monat 50 % Rabatt oder 3 Monate 35 % Rabatt Noch kein Weihnachtsgeschenk? Verschenken Sie doch einfach 1 oder 3 Monate Lesefreude an Ihre Lieben*. Sie sparen bis zu 50%! Gleich anfordern unter: svz.de/geschenke oder per Telefon 0800 20507300** * außerhalb des Verbreitungsgebietes zzgl. Portokosten von 7€/Monat ** kostenlos aus dem dt. Festnetz - STOCK.ADOBE.COM RECHTSANWALTSKANZLEI WIECHMANN Fachanwalt für Strafrecht Lehrbeauftragter FH Westküste info@rechtsanwalt-warns.de 19053 Schwerin Martinstraße 1/1A Tel. 0385/2003621 2020 waren laut Statistischem Bundesamt mehr als 100.000 Radfahrer und Nutzer von E-Bikes an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt, deutlich mehr als 2019. Was müssen Betroffene beachten? Sonderthema Recht im Alltag: Verkehrsrecht Kolumne Manchmal ist der Weg das Ziel Seite 6 Willkommen Die Storchentafeln der Woche Seite 7 Seite 2 FAIR METALL Gut informiert in den Tag! SCHROTT ALTMETALL Wir kaufen FAIR zum Tagespreis Alteisen, Buntmetalle Anthony-Fokker-Straße 5 19061 Schweri 02 Region 18. Dezember 2021 DER SCHWERINER EXPRESS PRÄSENTIERT: DAS INDUSTRIEGEBIET AM GÜTERBAHNHOF GESTERN & HEUTE Ein Industriegebiet am Güterbahnhof WESTSTADT Die Zeichnung von 1922 zeigt das Gelände der Eisengießerei Klingebiel. Der Maschinenbauer Robert Klingebiel eröffnete im Juli 1900 ein 03 Region 18. Dezember 2021 Drei neue Testzentren Die IHK zu Lübeck hat dem Unternehmen am Firmensitz in Burg auf Fehmarn den diesjährigen IHK-Ausbildungsaward verliehen. FOTO: HR. MAROWSKI Eine ganz besondere Auszeichnung KAUFHAUS MARTIN STOLZ erhält begehrten Ausbildungsaward FEHMARN Das Kauf 04 Region 18. Dezember 2021 Eigenes Stickerstars-Album für den FC Mecklenburg Schwerin MIT ACTION UND SPAß FÜR DAHEIM finanziellen Support für den Verein sichern SCHWERIN Ein Sticker mit dem eigenen Abbild, der Verein in einem individuellen Sammelalbum verewigt: Was sonst nur für die großen Stars 06 Region 18. Dezember 2021 ANZEIGEN-EXTRA Recht im Alltag Verkehrsrecht auch online auf extra.svz.de Böses Ende bei der Einparkhilfe AN EINEM PRAXISBEISPIEL vom Rechtsanwalt Klaus-Rainer Tietmann verdeutlicht K und B haben ihre Autos auf dem Parkplatz der Praxis von Dr. H geparkt. B ist auf 07 Region 18. Dezember 2021 IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEN HELIOS KLINIKEN PRÄSENTIERT DER SCHWERINER EXPRESS: Die Storchentafeln der Woche Donnerstag FOTOS: HELIOS Freitag Samstag Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Die kleine graue Maus unter den Singvögeln DAS TIER DER WOCHE: die Heckenbraun 08 Region 18. Dezember 2021 Erzieher und Lehrer in MV gesundheitlich hoch belastet DER GESUNDHEITSREPORT von der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern wertet Daten aus SCHWERIN Erzieher, Sozialarbeiter, Heilerzieher sowie Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in MecklenburgVorpommern sind gesundheitlic