Region
29. Dezember 2021
Prignitz Express 13
Neues Fahrzeug für die Feuerwehr
FEUERWEHR SCHÖNHAGEN freut sich über VW Crafter
SCHÖNHAGEN Ein VW Crafter ersetzt jetzt das alte Einsatzfahrzeug der Ortsfeuerwehr Schönhagen.
Am Tag vor Weihnachten,
am 23. Dezember, konnten
die Kameradinnen und Kameraden um Ortswehrführer
Martin Mauks das Fahrzeug
von Bürgermeister Dr. Ronald Thiel entgegennehmen.
Es setzt die Reihe der neu angeschafften oder neu aufgebauten Fahrzeuge für die
Ortswehren der Stadt Pritzwalk fort.
Die kontinuierliche Ausstattung der Männer und
Frauen mit moderner Technik ist ein Muss für den funktionierenden Brandschutz,
sagte der Bürgermeister. Die
ehrenamtlichen Kräfte seien
in ihrer Freizeit für die Allge-
Nach der feierlichen Übergabe warfen die Kameraden und
ihre Gäste einen Blick in den Werkzeugkasten die Ausstattung des TSF der Ortsfeuerwehr Schönhagen.
FOTO: KATJA ZEIGER/STADT PRITZWALK
meinheit im Einsatz und verdienten eine gut funktionierende Einsatztechnik.
Die Schönhagener haben
lange Geduld bewiesen: Das
neu aufgebaute Tragkraft-
spritzenfahrzeug TSF für
knapp 40 000 Euro löst den
VW T 4 aus dem Jahr 1991 ab,
der dort seit Juni 2000 im
Dienst war.
Das TSF hat einen komplett
Uwe Steimle live
Amtliche Bekanntmachungen
KABARETTIST zu Gast in Wittenberge
WITTENBERGE Aus dem Osten kommt das Licht - und
Uwe Steimle erklärt uns, warum. Am 10. Februar 2022 ab
19.30 Uhr präsentiert der bekannte Kabarettist sein aktuelles Programm im Kulturund Festspielhaus Wittenberge. Dieses basiert auf seinem
gleichnamigen
neuesten
Buch Heimatstunde. Der
äußerst vielseitige Uwe
Steimle Schauspieler, mit
eigener TV-Sendung Steimles Welt, und ausgewiesener
Bestsellerautor überrascht
seine Gäste dabei mit neuen
Texten und viel Spielwitz.
Im Juni 1963 geboren und
aufgewachsen in einem Neubaugebiet in Dresden, ist Uwe
Steimle seinem Publikum besonders als vorlauter Hauptkommissar Jens Hinrichs aus
der TV-Krimireihe Polizeiruf
110 bekannt. Aber auch als
Kabarettist weiß er zu überzeugen und zu unterhalten.
Uwe Steimle beschreibt
sich gerne als den größten
Kleinbürger. Mit seiner lakonischen Art und seiner feinen
Ironie hat er sich ein treues
Publikum erobert. Lassen wir
uns wieder gefangen nehmen
vom Zauberer von Ost, der es
wie kaum ein anderer schafft,
scharfzüngig und zugleich
charmant den Finger in die
zahlreichen
westöstlichen
Wunden zu legen: Eine Interpretation der Welt nach 1989.
Das Publikum kann sich auf
einen Abend gespickt mit
tiefgründigen Texten voll
Witz, Ironie und politischen
Statements freuen. Karten
für diese Veranstaltung sind
im Vorverkauf in der Touristinformation
Wittenberge
unter 03877 9291 -81/-82
(auch auf Rechnung) erhältlich.
VVK: 25,30 30,80 Euro.
Nach der aktuell geltenden
Rechtslage ist für alle Veranstaltungen in Kultureinrichtungen die Einhaltung der
2G-Regelung verpflichtend.
Zutritt wird nur geimpften
oder genesenen Personen gewährt, die einen entsprechenden digitalen Nachweis
in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument erbringen.
Die Kontaktdatenerfassung
kann wahlweise über die Luca
App oder handschriftlich
über ein Formular erfolgen.
Da es jederzeit zu Änderungen kommen kann, sollten
sich Interessierte vor der Veranstaltung über die aktuell
geltenden Regelungen informieren.
Kommt mit seinem neuen Programm ins Kultur- und Festspielhaus: Uwe Steimle.
FOTO: GUIDO WERNER
neuen Kofferaufbau nach
Kundenwunsch erhalten.
Unter anderem verfügt der
Crafter über eine Rückfahrkamera, Atemschutzgerätetechnik, Systemtrenner, explosiongeschützte
Handscheinwerfer, ein HalliganTool und eine Wärmebildkamera.
Die neueste Generation
Handsprechfunkgeräte wird
im Januar nachgeliefert.
Die Ortsfeuerwehr Schönhagen gehört zum Zug West
mit den Feuerwehren Giesensdorf, Pritzwalk und Steffenshagen. Sie hat 17 aktive
Mitglieder. Ortswehrführer
Martin Mauks ist seit 2017 im
Amt.
Der Crafter wird nun seinen Platz im Gerätehaus in
der Schönhagener Dorfstra-
Stadt Perleberg
Die Bürgermeisterin
Perleberg, 29.12.2021
Amtliche Bekanntmachung
Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 3 - Perleberg
Gebiet: Perleberg Ost zwischen Bundesstraße 5/Pritzwalker
Straße/Berliner Straße/ Ritterstraße
Aufstellungsbeschluss und der Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 3 Perleberg, Gebiet: Perleberg Ost gem. § 2 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 1 Abs 8 BauGB aufzuheben. Maßgebend ist der Entwurf der Aufhebungssatzung. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit dieser Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der Satzung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2021 wurde ebenfalls
beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfes der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3 Perleberg, Gebiet: Perleberg Ost die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Entwurf der Aufhebungssatzung in der Zeit
vom 05.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022
bei der Stadt Perleberg, Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Karl-Liebknecht-Straße 33 während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist besteht für jedermann die Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit Ihm
nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann ergänzend dazu auch auf der Homepage
der Stadt Perleberg www.stadt-perleberg.de (Bauen/Wohnen, Bebauungspläne, laufende Verfahren) eingesehen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben,
erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit
ausliegt.
Rolandstadt Perleberg
gez. Annett Jura
Bürgermeisterin
ße einnehmen, das 2004 mit
viel Eigenleistung renoviert
wurde.
Seit 2018 hat die Stadt Pritzwalk als Träger des Brandschutzes sieben neue oder
neu aufgebaute Fahrzeuge in
Dienst gestellt: 2018 ein
Löschfahrzeug LF 10 in Sadenbeck und ein TSF in Me-
29.12.2021
sendorf, 2019 ein TSF-W in
Beveringen und einen Kommandowagen KDOW in Pritzwalk, 2020 ein TSF-W in
Kemnitz und ein Mannschaftstransportwagen MTW
in Sarnow und vor wenigen
Wochen das Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 in Falkenhagen.
Amtliche Bekanntmachung
für die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Umlage
der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände
Wasser- und Bodenverband Prignitz und Wasser- und
Bodenverband Dosse-Jäglitz (SUVG) vom 10.12.2021
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBl.
I/07, [Nr. 19], S. 286), in der jetzt gültigen Fassung, des § 80 Abs. 2 des Branden-burgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012
(GVBl. I/12, [Nr. 20]), in der jetzt gültigen Fassung und mit den §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 08], S. 174), in der jetzt gültigen Fassung, hat die
Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in ihrer Sitzung am 09.12.2021
folgende Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände
Wasser- und Bodenverband Prignitz und Wasser- und Bodenverband Dosse-Jäglitz
(SUVG) beschlossen:
§ 1 Allgemeines
(1) 1Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) ist auf Grund des § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes
über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995
(GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), in der jetzt gültigen Fassung gesetzliches Pflichtmitglied
der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband Prignitz und Wasser- und Bodenverband Dosse-Jäglitz für alle nachfolgend aufgeführten Flächen
im Gemeindegebiet, die nicht im Eigentum des Bundes, des Landes, einer sonstigen
Gebietskörperschaft oder eines Mitgliedes auf Antrag (§ 2 (1) Nr. 1 und 2 GUVG) stehen:
a) Wasser- und Bodenverband Prignitz mit den Flächen der Gemarkungen Baek, Groß
Pankow, Groß Woltersdorf, Guhlsdorf, Gulow, Helle, Hohenvier, Kehrberg, Klein
Gottschow, Klein Linde, Klein Woltersdorf, Kreuzburg, Kuhbier, Kuhsdorf, Lindenberg,
Reckenthin, Retzin, Rohlsdorf, Seddin, Steinberg, Strigleben, Tacken,Tangendorf,
Tüchen, Vettin, Wolfshagen; Boddin und Langnow mit den Flurstücken lt. der Anlage
zur Satzung
b) Wasser- und Bodenverband Dosse-Jäglitz mit den restlichen Flurstücken der
Gemarkungen Boddin und Langnow, die nicht in der Anlage zur Satzung erfasst sind.
2Den Gewässerunterhaltungsverbänden Wasser- und Bodenverband Prignitz und
Wasser- und Bodenverband Dosse-Jäglitz obliegen innerhalb ihrer Verbandsgebiete,
gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG in Verbindung mit § 40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in den jetzt
gültigen Fassungen, die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung.
(2) 1Die Verbandsmitglieder haben auf der Grundlage der Verbandssatzungen der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband Prignitz und Wasser- und Bodenverband Dosse-Jäglitz, in den jetzt gültigen Fassungen, den Verbänden Beiträge zu
leisten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen
Haushaltsführung erforderlich sind. 2Die Beiträge bestehen in Geldleistungen.
§ 2 Umlagetatbestand
Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) erhebt für die von ihr zu leistenden Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes Prignitz und des Wasser- und Bodenverbandes Dosse-Jäglitz von den Umlageschuldnern kalenderjährlich eine Umlage.
§ 3 Umlageschuldner
(1) Umlageschuldner ist derjenige, der zu Beginn des Kalenderjahres im Grundbuch eingetragener Eigentümer eines Grundstücks im Gemeindegebiet ist.
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der
Erbbauberechtigte.
(3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner.
§ 4 Umlagemaßstab
1Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die Größe der im Grundbuch zu Beginn des
Kalenderjahres eingetragenen Grundstücksfläche in Quadratmetern und die Nutzungsartengruppe, der die Fläche im Liegenschaftskataster zugeordnet ist. 2Die Nutzungsartengruppen
der Flächen sind gemäß § 80 Abs. 1 BbgWG drei Vorteilsgebietstypen zuzuordnen. 3Für
alle beitragspflichtigen Flächen gelten die Beitragsbemessungsfaktoren für den jeweiligen
Vorteilsgebietstyp.
§ 5 Umlagesatz
Die Umlage beträgt kalenderjährlich je Quadratmeter der nach § 4 ermittelten Grundstücksfläche für
a) den Wasser- und Bodenverband Prignitz je nach
Vorteilsgebietstyp 1 Siedlungs- und Verkehrsflächen
0,00220 €/m2
(Beitragsbemessungsfaktor 2,0)
Vorteilsgebietstyp 2 Landwirtschaft
0,00110 €/m2
(Beitragsbemessungsfaktor 1,0)
Vorteilsgebietstyp 3 Waldflächen
0,00055 €/m2
(Beitragsbemessungsfaktor 0,5)
b) den Wasser- und Bodenverband Dosse-Jäglitz je nach
Vorteilsgebietstyp 1 Siedlungs- und Verkehrsflächen
0,002136 €/m2
(Beitragsbemessungsfaktor 2,0)
Vorteilsgebietstyp 2 Landwirtschaft
0,001068 €/m2
(Beitragsbemessungsfaktor 1,0)
Vorteilsgebietstyp 3 Waldflächen
0,000534 €/m2
(Beitragsbemessungsfaktor 0,5)
§ 6 Entstehen und Fälligkeit der Umlage
(1) 1Die Umlage entsteht zu Beginn des Kalenderjahres, für das sie zu erheben ist. 2Sie wird
als Jahresumlage erhoben.
(2) 1Die Heranziehung erfolgt durch Bescheid des Bürgermeisters. 2Die Jahresumlage
ist mit je einem Viertel zum 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. zu entrichten; sie kann
zusammen mit anderen Abgaben gefordert werden. 3Abweichend von Satz 2 kann dem
Umlageschuldner auf Antrag widerruflich gestattet werden, die Jahresumlage am 1. Juli
zu entrichten. 4Geht der Heranziehungsbescheid dem Umlageschuldner erst nach einem
der genannten Fälligkeitstage zu, so ist die Umlageschuld für die vorangegangenen Fälligkeitstage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zu entrichten.
(3) 1Für diejenigen Umlageschuldner, die für das laufende Kalenderjahr die gleiche Umlage
wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Umlage durch öffentliche Bekanntmachung
festgesetzt werden. 2Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten die gleichen
Rechtswirkungen ein, wie wenn dem Umlageschuldner ein schriftlicher Umlagebescheid
zugegangen wäre.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Groß Pankow, den 10.12.2021
gez. Marco Radloff
-Siegel______________
Marco Radloff
Bürgermeister der Gemeinde
Groß Pankow (Prignitz)
Ersatzbekanntmachung
In der Zeit vom 10.01.2022 bis zum 21.01.2022 liegt im Rathaus der Gemeinde in 16928
Groß Pankow (Prignitz), Steindamm 21 im Zimmer 17 die Anlage 1 zur Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband Prignitz und Wasser- und Bodenverband Dosse-Jäglitz vom 10.12.2021 zur öffentlichen Einsichtnahme während der Sprechzeiten aus.
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