Region
12 Prignitz Express
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung
für das Amt Meyenburg
29.12.2021
29.12.2021
Haushaltssatzung
des Amtes Meyenburg für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 140 in Verbindung mit § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 20.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
2.511.300 EUR
ordentlichen Erträge auf
2.511.300 EUR
ordentlichen Aufwendungen auf
0 EUR
außerordentlichen Erträge auf
0 EUR
außerordentlichen Aufwendungen auf
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
2.551.800 EUR
Einzahlungen auf
2.527.300 EUR
Auszahlungen auf
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
2.424.300 EUR
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
2.229.700 EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
127.500 EUR
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
287.600 EUR
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
0 EUR
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
10.000 EUR
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
0 EUR
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven
0 EUR
Auszahlungen an Liquiditätsreserven
§2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht
festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§4
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für das Amt von
2.000 EUR
wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf
festgesetzt.
2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf
2.000 EUR
festgesetzt.
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlun30.000 EUR
gen der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, wird auf
festgesetzt.
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 EUR und
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder
Einzelauszahlungen auf 50.000 EUR festgesetzt.
§5
Die Amtsumlage wird auf 26,22 % festgesetzt.
Die Haushaltssatzung mit den Anlagen kann in der Kämmerei des Amtes Meyenburg zu den
Sprechzeiten eingesehen werden.
Meyenburg, den 21.12.2021
gez. Habermann
Amtsdirektor
www.svz.de/meinaudio
www.prignitzer.de/meinaudio www.nnn.de/meinaudio
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Wittenberge
Satzung
zur 10. Änderung der Straßenreinigungssatzung
der Stadt Wittenberge vom 18.02.2009
Auf Grundlage der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der
Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl.I, S. 286) in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl. I, S. 358) in der jeweils geltenden Fassung hat
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittenberge in ihrer Sitzung am 08.12.2021
folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
1. Die Anlage: Straßenverzeichnis Wittenberge und Ortsteile gem. § 2 Abs. 1 werden die
folgende Straßen gestrichen:
Teilweise Übertragung
Straßenreinigung einmal wöchentlich und Winterdienst der Gesamte Übertragung
Straßenreinigung
Gehwege auf Eigentümer
einmal
Leistungen der Stadt auf Fahrbahnen
wöchentlich und
Winterdienst
für
Straßenreinigung
Winterdienst
Fahrbahn und
Gehwege
1x
2x
1x
auf Eigentümer
wöchentlich wöchentlich monatlich Stufe I
Stufe II
Lindenberg
Am Bahndamm
nein
nein
nein
nein
nein
ja
Pappelweg
nein
nein
nein
nein
nein
ja
2. Die Anlage: Straßenverzeichnis Wittenberge und Ortsteile gem. § 2 Abs. 1 wird um folgende Straßen erweitert:
Teilweise Übertragung
Straßenreinigung einmal wöchentlich und Winterdienst der Gesamte Übertragung
Gehwege auf Eigentümer
Straßenreinigung
einmal
Leistungen der Stadt auf Fahrbahnen
wöchentlich und
Winterdienst für
Straßenreinigung
Winterdienst
Fahrbahn und
Gehwege
1x
2x
1x
auf Eigentümer
wöchentlich wöchentlich monatlich Stufe I
Stufe II
Wittenberge
Am Bahndamm
nein
nein
nein
nein
nein
ja
Pappelweg
nein
nein
nein
nein
nein
Ja
Turmstr.
Weinbergstr.
nein
nein
nein
ja
nein
Wahrenberger Straße
3. Die Anlage: Straßenverzeichnis Wittenberge und Ortsteile gem. § 2 Abs. 1 wird die folgende Straße geändert:
Straßen
Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Abgabepflichtigen,
die im Kalenderjahr 2022 die gleiche Abgabe wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Für sie wird die Abgabe für das Kalenderjahr 2022 gemäß der §§ 1 und 2 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg durch diese öffentliche
Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Betrag
festgesetzt.
Fälligkeit
Die Hundesteuer wird in dem bisher festgesetzten Jahresbetrag am 01. Juli 2022 fällig.
Diese Festsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung
eines schriftlichen Abgabebescheides. Der Steuerbetrag bleibt gegenüber dem Vorjahr
unverändert. Soweit Änderungen durch Berechnungsgrundlagen eintreten, wird hierfür
ein entsprechender Abgabebescheid erstellt.
Rechtsgrundlagen
Die Hundesteuer wird gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Wittenberge vom
11.12.2019 in der jeweils geltenden Fassung sowie der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz für das Land
Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Zahlungsaufforderung
Die Abgabenpflichtigen, die der Stadt Wittenberge kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt
haben, werden gebeten, die Abgabe für das Jahr 2022, wie im zuletzt ergangenen
Bescheid festgesetzt, gemäß der oben genannten Fälligkeit zu entrichten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Abgabe
kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Wittenberge, August-Bebel-Straße 10,
19322 Wittenberge, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall
ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im
Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Bei Verwendung der elektronischen Form
sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter
www.wittenberge.de aufgeführt sind.
Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung.
Das bedeutet, dass der Bescheid trotzdem wirksam bleibt; insbesondere ist bis
zur Entscheidung über den Rechtsbehelf die Abgabe in der festgesetzten Höhe zu
zahlen. Sie können jedoch beim Verwaltungsgericht Potsdam die Wiederherstellung
oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs (§ 80 Abs. 5 VwGO)
beantragen.
Teilweise Übertragung
Straßenreinigung einmal wöchentlich und Winterdienst der Gesamte Übertragung
Straßenreinigung
Gehwege auf Eigentümer
einmal
Leistungen der Stadt auf Fahrbahnen
wöchentlich und
Winterdienst für
Straßenreinigung
Winterdienst
Fahrbahn und
Gehwege
1x
2x
1x
auf Eigentümer
wöchentlich wöchentlich monatlich Stufe I
Stufe II
Wittenberge
Friedrich-Ebert-Straße
ja
nein
Artikel II
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Wittenberge, den 22.12.2021
gez. i. V. Constanze Stehr
Dr. Oliver Hermann
Bürgermeister der Stadt Wittenberge
nein
nein
ja
gez. Dr. Oliver Hermann
Dr. Oliver Hermann
Bürgermeister der Stadt Wittenberge
29.12.2021
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Wittenberge
Festsetzung der Grundsteuern und Gebühren für die Straßenreinigung
und den Winterdienst (nachfolgend Abgaben) für das Kalenderjahr
2022 durch öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Wittenberge
und deren Ortsteile Bentwisch, Garsedow, Hinzdorf, Lindenberg,
Lütjenheide, Schadebeuster und Zwischendeich
29.12.2021
Straßen
Festsetzung der Hundesteuer (nachfolgend Abgabe) für das
Kalenderjahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung für die Stadt
Wittenberge und deren Ortsteile Bentwisch, Garsedow, Hinzdorf,
Lindenberg, Lütjenheide, Schadebeuster und Zwischendeich
Wittenberge, den 14.12.2021
Hier gibts was für die Ohren!
Straßen
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Wittenberge
nein
Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Abgabepflichtigen,
die im Kalenderjahr 2022 die gleiche Abgabe wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Für sie wird die Abgabe für das Kalenderjahr 2022 gemäß der §§ 1 und 2 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg durch diese öffentliche
Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Betrag
festgesetzt.
Fälligkeiten:
Grundsteuer A und B
Der jährliche Gesamtbetrag wird in den bisher festgesetzten Vierteljahresbeträgen
jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2022 fällig. Für
Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben,
wird die Grundsteuer 2022 in einem Betrag am 01.Juli 2022 fällig.
Liegt der Jahresbetrag der jeweiligen Steuer unter 15,00 EUR, ist der Betrag zum
15.08.2022 fällig. Liegt die jeweilige Jahressteuer zwischen 15,00 EUR und 30,00 EUR,
ist die Steuer in Halbjahresbeträgen am 15.02. und 15.08.2022 fällig.
Gebühren Straßenreinigung und Winterdienst
Die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst für 2022 werden in der Regel
zusammen mit den Grundsteuern fällig.
Diese Festsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die
Rechtswirkung eines schriftlichen Abgabebescheides. Der Hebesatz und die
Gebührensätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Soweit Änderungen
durch Berechnungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierfür
ein entsprechender Abgabebescheid erstellt.
Rechtsgrundlagen
Die Grundsteuer wird gemäß Grundsteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung
sowie der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Änderungen
der Grundsteuer sind gemäß Grundsteuergesetz nur zum 01. Januar des Folgejahres
zulässig.
Die Gebühren für Straßenreinigung und den Winterdienst werden aufgrund der
Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt
Wittenberge, vom 18.02.2009 in der zur Zeit geltenden Fassung erhoben.
29. Dezember 2021
Dozenten
für die KVHS
gesucht
PRIGNITZ Die Kreisvolkshochschule (KVHS) Prignitz
sucht zur Erweiterung ihres
Kursangebots Dozentinnen
und Dozenten, die über Qualifikationen verfügen und diese gerne mit Engagement an
andere Menschen weitergeben möchten.
Insbesondere werden gesucht für folgende Kurse:
- Yogakurse (Standort Perleberg)
- Orientalischer Tanz/Bauchtanz (Standort Pritzwalk)
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Lohn- und Einkommenssteuer
- Kaufmännische Buchführung
Anfragen bzw. Bewerbungen
bitte unter: Kreisvolkshochschule Prignitz, Berliner Straße 49, Perleberg, Telefon
03876/713753 oder E-Mail
kvhs@lkprignitz.de
Winterpause
im EKidZ
PRITZWALK Vom 21. Dezember bis zum 7. Januar
2022 macht das Eltern-KindZentrum (EKidZ) Pritzwalk
in der Grünstraße 49 Winterpause.
Wittenberge, den 14.12.2021
gez. Dr. Oliver Hermann
Dr. Oliver Hermann
Bürgermeister der Stadt Wittenberge
Veranstaltung
verschoben
WITTENBERGE Die Jubiläumstournee The 12
Tenors wird auf das
nächste Jahr verschoben.
Der ursprünglich für
Dienstag, den 14. Dezember geplante Auftritt, wird
auf Donnerstag, den 15.
Dezember 2022 mit Beginn 20 Uhr im Wittenberger Kultur- und Festspielhaus verlegt. Bereits
gekaufte Karten behalten
ihre Gültigkeit. Für Rückfragen steht die Touristinformation Wittenberge
unter 03877 9291 -81/82
oder per E-Mail an touristinfo@kfh-wbge.de zur
Verfügung.
ANGELVEREIN
Kassierung
der Beiträge
PERLEBERG Der Angelverein Perleberg e.V. lädt
am 15. Januar 2022 von
9 bis 12 Uhr ins Belo Horizonte in Perleberg ein.
Anlass ist die Beitragskassierung für das Jahr 2022.
Es gilt die 2G-Regel.
29.12.2021
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Wittenberge
Satzung zur 13. Änderung der Gebührensatzung für
die Straßenreinigung und den Winterdienst
in der Stadt Wittenberge vom 18.02.2009
(Straßenreinigungsgebührensatzung)
Auf Grundlage der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der
Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl.I, S. 286) in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl. I, S. 358) in der jeweils geltenden Fassung sowie
der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der
Form der Bekanntmachung für das Land Brandenburg vom 31.03.2004 (GVBl. I, S. 174),
in der jeweils geltenden Fassung und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittenberge
vom 18.02.2009 in der jeweils geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Wittenberge in ihrer Sitzung am 08.12.2021 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
1. Die Anlage: Straßenverzeichnis Wittenberge und Ortsteile gem. § 2 Abs. 1 werden die
folgende Straßen gestrichen:
Straßen
Teilweise Übertragung
Straßenreinigung einmal wöchentlich und Winterdienst der Gesamte Übertragung
Straßenreinigung
Gehwege auf Eigentümer
einmal
Leistungen der Stadt auf Fahrbahnen
wöchentlich und
Winterdienst für
Straßenreinigung
Winterdienst
Fahrbahn und
Gehwege
1x
2x
1x
auf Eigentümer
wöchentlich wöchentlich monatlich Stufe I
Stufe II
Lindenberg
Am Bahndamm
nein
nein
nein
nein
nein
ja
Pappelweg
nein
nein
nein
nein
nein
ja
2. Die Anlage: Straßenverzeichnis Wittenberge und Ortsteile gem. § 2 Abs. 1 wird um folgende Straßen erweitert:
Zahlungsaufforderung
Die Abgabenpflichtigen, die der Stadt Wittenberge kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt
haben, werden gebeten, die Abgaben für das Jahr 2022, wie im zuletzt ergangenen
Bescheid festgesetzt, gemäß der oben genannten Fälligkeit zu entrichten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Abgaben
kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Wittenberge, August-Bebel-Straße 10,
19322 Wittenberge, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist
das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne
des Signaturgesetzes zu versehen. Bei Verwendung der elektronischen Form sind
besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.
wittenberge.de aufgeführt sind.
Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung.
Das bedeutet, dass der Bescheid trotzdem wirksam bleibt; insbesondere sind bis
zur Entscheidung über den Rechtsbehelf die Abgaben in der festgesetzten Höhe zu
zahlen. Sie können jedoch beim Verwaltungsgericht Potsdam die Wiederherstellung
oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs (§ 80 Abs. 5 VwGO)
beantragen.
THE 12 TENORS
Straßen
Teilweise Übertragung
Straßenreinigung einmal wöchentlich und Winterdienst der Gesamte Übertragung
Straßenreinigung
Gehwege auf Eigentümer
einmal
Leistungen der Stadt auf Fahrbahnen
wöchentlich und
Winterdienst für
Straßenreinigung
Winterdienst
Fahrbahn und
Gehwege
1x
2x
1x
auf Eigentümer
wöchentlich wöchentlich monatlich Stufe I
Stufe II
Wittenberge
Am Bahndamm
nein
nein
nein
nein
nein
ja
Pappelweg
nein
nein
nein
nein
nein
Ja
Turmstr.
Weinbergstr.
nein
nein
nein
ja
nein
Wahrenberger Straße
3. Die Anlage: Straßenverzeichnis Wittenberge und Ortsteile gem. § 2 Abs. 1 wird die folgende Straße geändert:
Straßen
Teilweise Übertragung
Straßenreinigung einmal wöchentlich und Winterdienst der Gesamte Übertragung
Gehwege auf Eigentümer
Straßenreinigung
einmal
Leistungen der Stadt auf Fahrbahnen
wöchentlich und
Winterdienst für
Straßenreinigung
Winterdienst
Fahrbahn und
Gehwege
1x
2x
1x
auf Eigentümer
wöchentlich wöchentlich monatlich Stufe I
Stufe II
Wittenberge
Friedrich-Ebert-Straße
ja
nein
Artikel II
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Wittenberge, den 22.12.2021
gez. i. V. Constanze Stehr
Dr. Oliver Hermann
Bürgermeister der Stadt Wittenberge
nein
nein
ja
nein
Wittenberge Förderverein bestätigt Vorstand Wittenberge Spende für das Hospiz übergeben Seite 3 FUNTASY WITTENBERGE IN DEN FERIEN TÄGLICH von 10-20 Uhr geöffnet FUNTASY-WITTENBERGE.DE Schönhagen Neues Fahrzeug für die Feuerwehr Seite 13 Seite 9 Eigentum statt Miete Wir haben Betriebsferien
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