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Landkreis Express Ludwigslust
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Boizenburg/Elbe
Jugendschöffen gesucht!
Die Stadt Boizenburg/Elbe hat für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 für den Amtsgerichtsbezirk Ludwigslust Personen zu benennen, die zum Amt des Jugendschöffen
berufen werden können.
Das Jugendschöffenamt/Jugendhilfsschöffenamt ist ein Ehrenamt und wird für 5 Jahre
ausgeübt.
Interessenten für dieses Ehrenamt sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- mindestens 25 Jahre alt höchstens 69 Jahre alt
- länger als 1 Jahr in Boizenburg wohnhaft
- keine Vorstrafen
- eine in Erziehung und Jugenderziehung erfahrene Person
(ohne dass eine besondere Berufsausbildung vorliegen muss)
Angehörige bestimmter Berufsgruppen sollen nicht zum Amt des Jugendschöffen
berufen werden, wie z.B. Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete im Strafvollzug, Notare,
Rechtsanwälte, Bewährungshelfer und Religionsdiener.
Aus der Vorschlagsliste wählt ein Ausschuss beim Amtsgericht Ludwigslust die
erforderliche Zahl von Jugendschöffen.
Interessenten wenden sich bitte schriftlich bis zum 30. November 2022 unter
Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf an die
Stadt Boizenburg/Elbe
Der Bürgermeister
Kirchplatz 1
19252 Boizenburg/Elbe
Eine telefonische Rücksprache ist unter der Telefon-Nr.: 038847/626-51 (Frau Tamm)
möglich.
Boizenburg/Elbe, den 27.06.2022
gez. Rico Reichelt
Bürgermeister
Nachrichten aus Ihrem Wohnort.
www.svz.de www.prignitzer.de www.nnn.de
Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Boizenburg/Elbe
Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29
Am Elbberg/südlich der alten Bundesstraße 5
Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in ihrer
öffentlichen Sitzung am 28.04.2022 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29
Am Elbberg/südlich der alten Bundesstraße 5 (Stand Januar 2022) als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Das Gebiet der Änderungssatzung ist ca. 4,3 ha groß und befindet sich westlich des
Stadtgebietes, südlich der aktuellen Bundesstraße (B 5) und nördlich der Boize zwischen der ehemaligen Elbewerft und dem Ortskern des Ortsteils Vier. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
Planungsziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 Am Elbberg / südlich der
alten Bundesstraße 5 war eine veränderte Festsetzung der Baugrenzen, wodurch
der Bau von drei Stadtvillen im Plangebiet ermöglicht wird. Zusätzlich wurden die textlichen Festsetzung entsprechend angepasst.
Da die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 nach § 13 BauGB im vereinfachten
aufgestellt wurde, wurde auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Ebenfalls entfiel die Pflicht zur
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und es wurde kein Umweltbericht erstellt. Dennoch sind die Belange des besonderen Artenschutzes und des
Biotopschutzes berücksichtigt worden.
Die Satzung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 Am Elbberg/südlich der alten Bundesstraße 5 nebst Begründung kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Diensträumen des Fachbereiches
Stadtentwicklung, Bau und Ordnung der Stadt Boizenburg/Elbe, Zimmer 21, 1.
OG, Kirchplatz 6, 19258 Boizenburg/Elbe während der öffentlichen Sprechzeiten
von allen an der Planung Interessierten eingesehen werden. Auf Verlangen wird
über den Inhalt der Satzung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 Am
Elbberg/südlich der alten Bundesstraße 5 Auskunft gegeben.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger
Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen
zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1-3 BauGB bezeichneten Verfahrensund Form-vorschriften, eine Verletzung der nach § 214 Abs. 2 BauGB zu berücksichtigenden Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB sowie beachtliche Mängel des
Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs.1
Nr.1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Boizenburg/Elbe geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
Mangel begründen soll, darzulegen.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter
Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Boizenburg/Elbe geltend gemacht wird. Eine Verletzung von
Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann auch nach Ablauf
eines Jahres seit öffentlicher Bekanntmachung geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern).
Entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die Satzung der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 29 Am Elbberg/südlich der alten Bundesstraße 5 nach Ablauf
des Tages der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Kraft.
Boizenburg/Elbe, den 06.07.2022
gez. Rico Reichelt
Der Bürgermeister
Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 Am Elbberg/südlich der alten Bundesstraße 5
6. Juli 2022
Am 23.10.2022 findet in der Gemeinde Schwanheide die Neuwahl der
ehrenamtlichen Bürgermeisterin / des ehrenamtlichen Bürgermeisters statt.
Auf Grund des vorzeitigen Ausscheidens innerhalb der Wahlperiode
des bisherigen Bürgermeisters muss laut Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG-MV) eine Neuwahl
stattfinden. Die ehrenamtliche Bürgermeisterin / der ehrenamtliche
Bürgermeister wird für die restliche Wahlperiode (bis 2024) gewählt.
Ausführliche Informationen und die Wahlbekanntmachung finden
Sie auf der Internetseite des Amtes Boizenburg-Land
(www.amtboizenburgland.de) unter Bürgerservice & Verwaltung /
Bürgermeisterwahl Schwanheide am 23.10.2022
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Boizenburg/Elbe
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Boizenburg/Elbe
Bekanntmachung über die Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB (Baugesetzbuch)
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am
12.05.2016 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 2 Abs.
1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. In der öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung am 20.10.2016 ist der Beschluss zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des von der Stadtvertretung gebilligten Vorentwurfes mit zwei Änderungsflächen gefasst worden. In der
Sitzung der Stadtvertretung am 05.09.2019 ist der Entwurf- und Auslegungsbeschluss
gefasst worden, wobei dann vier weitere Änderungsflächen aufgenommen worden
sind. Danach wurden die formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und $ 4
Abs. 2 BauGB von Dezember 2019 bis Januar 2020 durchgeführt. In der Sitzung der
Stadtvertretung am 16.12.2021 sind erneut zwei weitere Änderungsflächen hinzugekommen, wobei eine vorherige Änderungsfläche entfernt wurde.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt
(SRPU) am 21.03.2022 wurde rückwirkend für die Sitzung der Stadtvertretung am
16.12.2021 beschlossen, eine weitere Änderungsfläche ebenfalls aus der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zu entfernen.
Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst nunmehr insgesamt sechs Änderungsflächen (die ursprüngliche Nummerierung wurde zur besseren Übersichtlichkeit beibehalten):
6.1 Änderung gemäß den Flächenfestsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 24 westlich Stadtpark, nördlich Hamburger Straße
6.2 Entfällt gemäß Beschluss vom 21.03.2022
6.3 Änderung gemäß den Flächenfestsetzungen in Vorbereitung auf die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 36 Dorfgemeinschaftshaus Bahlen
6.4 Entfällt gemäß Beschluss vom 21.03.2022
6.5 Änderung Südlich Hamburger Straße/ Fährweg mit der Darstellung eines Sondergebietes in eine gemischte Baufläche
6.6 Änderung gemäß den Flächenfestsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1.2 Am Sandberg
6.7 Änderung Feuerwehrgerätehaus Schwartow mit der Darstellung einer Fläche
für Landwirtschaft in eine Grün-, Gemeinbedarfs- und SPE-Fläche
6.8 Änderung Feuerwehrgerätehaus Bahlen mit der Darstellung einer SPE-Fläche
in eine Gemeinbedarfs- und SPE-Fläche.
Die Stadtvertretung hat ebenso auf ihrer öffentlichen Sitzung am 16.12.2021
nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Boizenburg/Elbe beschlossen und den Entwurf der Begründung und
des Umweltberichts gebilligt. Es wurde beschlossen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. §
3 Abs. 2 BauGB die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche
Auslegung der Planentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats durchzuführen, wobei die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden
gemäß § 2 Abs. 2 BauGB parallel erfolgt.
Die sechs Planbereiche können folgendem Kartenausschnitt entnommen werden:
Mit ausgelegt werden in diesem Zusammenhang folgende umweltbezogene Informationen:
Gemäß § 2a BauGB wird parallel zum Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht zur Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes erstellt.
1. Umweltrelevante Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt wies auf die Lage der Änderungsflächen 6.3 und 6.4 im Überschwemmungsgebiet Polder Boizenburg hin. Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe forderte eine Überarbeitung des Umweltberichtes hinsichtlich der Detailtiefe zu den einzelnen Änderungsflächen sowie der allgemeinen Beschreibung der Schutzgüter. Weiterhin sind allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung,
Minderung und zur Kompensation, sofern im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung möglich, zu ergänzen. Weiterhin sollen aus parallel laufenden Bebauungsplanverfahren verfügbare Informationen zu umweltrelevanten Belangen bei der Erstellung
der Umweltberichtes herangezogen werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Natur, Wasser, Boden wies auf den Schutz von Boden und Gewässern sowie auf
den Hochwasserschutz zu den Änderungsflächen 6.3 und 6.4 hin.
2. Umweltbericht
Änderungsfläche 6.1:
Änderung gemäß den Flächenfestsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. 24 westlich Stadtpark, nördlich Hamburger Straße
Schutzgut
Beurteilung der Umweltauswirkungen
Mensch
Geringe Beeinträchtigung durch Immissionen
Pflanzen / Biotope
Mäßige Beeinträchtigung durch Baum- und Gehölzabgang
Tiere
Mäßige Beeinträchtigung durch Inanspruchnahme von
Lebensräumen der Fauna
Boden
Mäßige Beeinträchtigung durch Versiegelung
Wasser
Geringe Beeinträchtigung durch Inanspruchnahme von
Oberflächengewässer und Verringerung der Grundwasserneubildung
Klima / Luft
Geringe Beeinträchtigung durch Veränderung des Mikroklimas
Landschaftsbild
Verbesserung der Erholungseignung
Kultur- und Sachgüter Keine Beeinträchtigung
Wechselwirkungen
Geringe Beeinträchtigung für die Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern
Änderungsfläche 6.3:
Änderung gemäß den Flächenfestsetzungen in Vorbereitung auf die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 36 Dorfgemeinschaftshaus Bahlen
Schutzgut
Beurteilung der Umweltauswirkungen
Mensch
Geringe Beeinträchtigung durch Immissionen
Pflanzen / Biotope
Keine Beeinträchtigung
Tiere
Keine Beeinträchtigung
Boden
Geringe Beeinträchtigung durch Versiegelung
Wasser
Geringe Beeinträchtigung durch Verringerung der
Grundwasserneubildung
Klima / Luft
Geringe Beeinträchtigung durch Veränderung des Mikroklimas
Landschaftsbild
Verbesserung der Erholungseignung
Kultur- und Sachgüter Keine Beeinträchtigung
Wechselwirkungen
Geringe Beeinträchtigung für die Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern
Änderungsfläche 6.5:
Änderung Südlich Hamburger Straße/ Fährweg mit der Darstellung eines Sondergebietes in eine gemischte Baufläche
Schutzgut
Beurteilung der Umweltauswirkungen
Mensch
Keine Beeinträchtigung
Pflanzen / Biotope
Keine Beeinträchtigung
Tiere
Keine Beeinträchtigung
Boden
Keine Beeinträchtigung
Wasser
Keine Beeinträchtigung
Klima / Luft
Keine Beeinträchtigung
Landschaftsbild
Keine Beeinträchtigung
Kultur- und Sachgüter Keine Beeinträchtigung
Wechselwirkungen
Keine Beeinträchtigung
Änderungsfläche 6.6:
Änderung gemäß den Flächenfestsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. 1.2 Am Sandberg
Schutzgut
Beurteilung der Umweltauswirkungen
Mensch
Geringe Beeinträchtigung durch Immissionen
Pflanzen / Biotope
Geringe Beeinträchtigung durch Baum- und Gehölzabgang
Tiere
Geringe Beeinträchtigung durch Inanspruchnahme
von Lebensräumen der Fauna
Boden
Geringe Beeinträchtigung durch Versiegelung
Wasser
Geringe Beeinträchtigung durch Verringerung der
Grundwasserneubildung
Klima / Luft
Geringe Beeinträchtigung durch Veränderung des Mikroklimas
Landschaftsbild
Keine Beeinträchtigung
Kultur- und Sachgüter Keine Beeinträchtigung
Wechselwirkungen
Geringe Beeinträchtigung für die Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern
Änderungsfläche 6.7:
Änderung Feuerwehrgerätehaus Schwartow mit der Darstellung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Grün-, Gemeinbedarfs- und SPE-Fläche
Schutzgut
Beurteilung der Umweltauswirkungen
Mensch
Geringe Beeinträchtigung durch Immissionen
Pflanzen / Biotope
Geringe Beeinträchtigung durch Baum- und Gehölzabgang
Tiere
Geringe Beeinträchtigung durch Inanspruchnahme
von Lebensräumen der Fauna
Boden
Geringe Beeinträchtigung durch Versiegelung
Wasser
Geringe Beeinträchtigung durch Verringerung der
Grundwasserneubildung
Klima / Luft
Geringe Beeinträchtigung durch Veränderung des Mikroklimas
Landschaftsbild
Keine Beeinträchtigung
Kultur- und Sachgüter Keine Beeinträchtigung
Wechselwirkungen
Geringe Beeinträchtigung für die Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern
Änderungsfläche 6.8:
Änderung Feuerwehrgerätehaus Bahlen mit der Darstellung einer SPE-Fläche in eine
Gemeinbedarfs- und SPE-Fläche
Schutzgut
Beurteilung der Umweltauswirkungen
Mensch
Geringe Beeinträchtigung durch Immissionen
Pflanzen / Biotope
Mäßige Beeinträchtigung durch Baum- und Gehölzabgang
Tiere
Mäßige Beeinträchtigung durch Inanspruchnahme
von Lebensräumen der Fauna
Boden
Mäßige Beeinträchtigung durch Versiegelung
Wasser
Geringe Beeinträchtigung durch Inanspruchnahme von
Oberflächengewässer und Verringerung der Grundwasserneubildung
Klima / Luft
Mäßige Beeinträchtigung durch Veränderung des Mikroklimas
Landschaftsbild
Keine Beeinträchtigung
Kultur- und Sachgüter Keine Beeinträchtigung
Wechselwirkungen
Geringe Beeinträchtigung für die Wechselwirkungen
zwischen den Schutzgütern
3. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zur Kompensation
Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation werden auf der
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der teilweise bereits parallel laufenden Bebauungsplanverfahren geregelt. Allgemeine Maßnahmen können unter anderem folgende sein:
Kompensationsmaßnahmen
- Kompensation geschützter Bäume
- Pflanzung standortgerechter Laubbäume
- Baumerhalt
- Ersatzhabitate für Nist- und Brutplätze
Vermeidungsmaßnahmen
- Bauzeitenregelung
- CEF-Maßnahmen
- Beschränkung der Versiegelung auf das notwendige Maß
Mit dem Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Boizenburg/
Elbe (Stand Juni 2022) nebst Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes erfolgt nun gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die erneute formelle Beteiligung
der Öffentlichkeit. Diese erfolgt durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen des
Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit
von Montag, den 18.07.2022 bis einschließlich Freitag, den 19.08.2022
im Bürgerbüro der Stadt Boizenburg/Elbe, Kirchplatz 6, Erdgeschoss während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit, oder nach Vereinbarung, können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
montags:
8:00 12:00 Uhr; 13:00 16:00 Uhr
dienstags:
8:00 12:00 Uhr; 13:00 18:00 Uhr
mittwochs:
8:00 12:00 Uhr
donnerstags:
8:00 12:00 Uhr; 13:00 18:00 Uhr
freitags:
8:00 12:00 Uhr
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 4a Abs. 3 i.V.m. §
3 Abs. 2 S. 1 BauGB erneut auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse
www.boizenburg.de (unter Bekanntmachungen) eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m.
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Boizenburg/Elbe, den 06.07.2022
gez. Reichelt
Der Bürgermeister
Veranstaltungen Botanische Wanderung Mittsommer Volkssolidarität in Feierlaune Seite 4 Stadtfest Die große Party in Boizenburg Landkreis ELEKTRONIK MIT HERZ! Seite 12 Seite 3 ST IGSLU LUDW SCHROTT ALTMETALL Wir kaufen FAIR zum Tagespreis Alteisen, Buntmetalle s-hagenow.de Vor Ort oder auf
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