Amtliche Bekanntmachungen/Lokales Seite 34 Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG, Zimmer 0.02 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10. September 2021 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG, Zimmer 0.16 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. UMSCHAU 25. August 2021 POLITIKER UND PARTEIEN HABEN DAS WORT Für den Text sind die jeweiligen Parteien verantwortlich. Er spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wider. Kürzungen möglich. Henstedt-Ulzburg soll wieder Sirenen bekommen Die Wählergemeinschaft für Bürgermitbestimmung WHU hat dieses Thema schon lange auf der Agenda. Bereits 2008, als die letzte Sirene der alten Generation vom Dach der Grundschule Ulzburg wegen anstehender Dacharbeiten abmontiert wurde, hat sich die WHU dafür stark gemacht, dass Sirenen für die Warnung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Anträge hatten in den Ausschüssen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg jedoch keinen Erfolg das sei nicht notwendig, der Kreis sei zuständig und keiner verstünde die unterschiedlichen Sirenentöne. Dass die Bevölkerung durchaus lernfähig ist, hat nebenan die Stadt Norderstedt bewiesen. Hier wurden vor einigen Die WHU setzt sich dafür ein, dass Henstedt-Ulzburg wieder Sirenen bekommt. Foto: WHU/hfr Jahren Sirenen installiert und einmal jährlich geprobt. Beim dritten Anlauf wurde nun der WHU-Antrag in der Sitzung des Hauptausschusses am 14. August 2021 angenommen und die Verwaltung soll ermitteln, wie teuer die Anschaffung der ge- schätzt fünf Sirenen ist und welche Fördermittel hierfür zur Verfügung stehen. Aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Rheinland hat die Innenministerin des Landes einen Zehn-PunktePlan mit einem Volumen von mindestens 88 Millionen Euro angekündigt, um die Menschen besser vor Naturgewalten zu warnen. Dabei wird nicht nur auf digitale Warn-Apps gesetzt, sondern es habe sich gezeigt, dass wir auf die gute alte Sirene nicht verzichten können. Die einstimmig positive Entscheidung des Hauptausschusses freut uns sehr, meint WHU-Gemeindevertreterin Verena Grützbach, denn man kann nicht nur bei Naturkatastrophen, sondern auch zum Beispiel bei einem Großfeuer, wie die Gemeinde es bereits zweifach beim Brand einer Reifenfabrik erlebte, die Bevölkerung informieren und vor Gefahren warnen. Wählergemeinschaft Henstedt-Ulzburg für Bürgermitbestimmung 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Bekanntmachung Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 5. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Henstedt-Ulzburg, 24. August 2021 Gemeinde Henstedt-Ulzburg Die Bürgermeisterin gez. Schmidt BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Am Montag, dem 30.08.2021, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des IGEK-Ausschusses 07/2018-2023 statt. Ich lade Sie hierzu ein. Am Montag, dem 30.08.2021, um 19:00 Uhr findet im Artur-GrenzSaal, Comenius-Schule Quickborn, Am Freibad 3-11, 25451 Quickborn eine öffentliche Präsenz-Sitzung der Ratsversammlung statt. TAGESORDNUNG T a g e s o r d n u n g: 1. Eröffnung der Sitzung und Festsetzung der Tagesordnung 2. Fragezeit der Einwohnerinnen und Einwohner 3. Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 22.03.2021 4. Ergebniszusammenstellung der nichtöffentlichen IGEK-Arbeitskreise 1-3 5. IGEK-Verfahren 2021 - Änderungen 6. Bürgerbeteiligungskonzeption zum Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept HU2030+ 7. Unterrichtungen / Anfragen 8. Fragezeit der Einwohnerinnen und Einwohner Einwohnerinnen und Einwohner können in der Einwohnerfragestunde und zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Fragen stellen. Die von dem Gegenstand der Beratung Betroffenen oder Sachkundige können zum entsprechenden Tagesordnungspunkt angehört werden. Der Beschluss hierüber erfolgt vor Eintritt in die Tagesordnung. Öffentlicher Teil: 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Einwohnerfragestunde 3 Anträge des Bürgermeisters auf nicht öffentliche Beratung 4 Weitere Anträge auf nicht öffentliche Beratung 5 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 14.06.2021 6 Protokoll der Ratsversammlung Nr. RV/04/2021-XI vom 14.06.2021 7 Bericht 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregelungen ist die Teilnahme von Gästen an der Sitzung auf 20 Personen beschränkt. Das Betreten des Rathauses ist nur mit einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder nach Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 - jeweils ohne Ausatemventil) gestattet, die für die Dauer der Sitzung aufbehalten werden muss. Gäste sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben. Personen, die eine Angabe verweigern, werden von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen. 7.1 des Bürgervorstehers 7.2 des Bürgermeisters 8 8.1 Nachbesetzung von Fach- und Arbeitsausschüssen, hier: Antrag der SPD-Fraktion 9 Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Meschede Ausschussvorsitzender Nachbesetzung von Fach- und Arbeitsausschüssen Wahl zum Arbeitsausschuss der DRK-Kita Hainbuchenstieg 10 Radverkehrskonzept für die Stadt Quickborn - Abschlussbericht Anzeigen in der UMSCHAU Dann wissen es alle! 11 Förderprogramm zum Neueinbau von raumlufttechnischen Anlagen Hier: - Ausschreibungs- und Maßnahmenbeschluss - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung und Aufhebung einer Sperre gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 12 Bürgermeisterwahl 2022 hier: Wahl der Mitglieder im Gemeindewahlausschuss 13 Anfragen von Ratsfrauen und Ratsherren voraussichtlich nicht öffentlicher Teil: 14 Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Hüttblek Am Mittwoch, den 02.09.2021, 19:30 Uhr, findet in Hüttblek, Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus, die 13. öffentliche Sitzung des PLANUNGSAUSSCHUSSES statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters 3. Fragen der Ausschussmitglieder 4. Beratung und Beschlussfassung über die Empfehlung zum Konzept für die Niederschlagswasserbeseitigung und den Vorflutschutz an die Gemeindevertretung 5. Beratung und Beschlussfassung über die Empfehlung zur Vergabe der Ingenieurleistungen für die Niederschlagswasserbeseitigung und den Vorflutschutz an die Gemeindevertretung 6. Einwohnerfragestunde 7. Bauanträge 15 Anfragen von Ratsfrauen und Ratsherren Wichtige Hinweise: Besucherinnen und Besucher der Sitzung sind verpflichtet, zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Sollte das Besucheraufkommen die Anzahl der auf Mindestabstand gesetzten Sitzplätze übersteigen, sind wir berechtigt, weiteren Besucherinnen und Besuchern den Zutritt zum Sitzungsgebäude zu verweigern. Außerdem gilt: Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes Kein Händeschütteln Benutzung von bereitgestelltem Hand-Desinfektionsmittel vor Einlass Einchecken über die Luca-App bei Betreten des Sitzungsraumes oder schriftliche Angabe persönlicher Daten zwecks Rückverfolgung im Falle einer Infektion Bei einer Nichteinhaltung der Maßgaben dürfen Besucher an der Sitzung nicht teilnehmen. Aus Gründen des Infektionsschutzes stehen nur sehr wenige Besucherplätze zur Verfügung. Gez.: Dirk David Vorsitzender Die Tagesordnungspunkte aller Sitzungen der Gremien der Stadt Quickborn können Sie auch auf der Homepage der Stadt Quickborn unter www.quickborn.de (Navigation: Veröffentlichungen) einsehen. Hinweis: TOP 7 wird voraussichtlich in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Der Vorsitzende wird ggf. zu Beginn der Sitzung die Nichtöffentlichkeit für diesen TOP beantragen. STADT QUICKBORN DER BÜRGERMEISTER Im Auftrag gez. Tiemann Nr. 34/43. Jahrgang Gesamtauflage 58.580 Exemplare 25. August 2021 Tel.: 04193 / 96 49 - 0 KISDORF Verkauf Ein Zebra als Schulfreund Service Nutzen Sie unseren diskreten Vermarktungsservice für einen leisen Immobilienverkauf! Erstklässler erhalten Materialien zur Verkehrserziehung TEAMMAKL Neues aus der Geschäftswelt Seite 2 UMSCHAU 25. August 2021 ANZEIGE Messeneuheiten in der Boutique der Hesebeck Home Company Autohaus Thomas Krause Unsere Serviceleistungen: Vermittlung von Neuwagen Reparaturen aller Fabrikate Karosseriefachbetrieb Reifen- und Glasservice Autohaus Thomas K Neues aus der Geschäftswelt UMSCHAU 25. August 2021 Seite 3 ANZEIGE Seit 15 Jahren Expertenwissen für einen sicheren Umzug HEEDE. Vor 15 Jahren wagten Horst Weige und seine Ehefrau Anke mit nur einem LKW den Weg in die Selbständigkeit. Heute ist die Fir- ma Howe ein beachtliches Unternehmen mit Neues aus der Geschäftswelt Seite 4 AUFLÖSUNG DES 4-WOCHEN-RÄTSELS KALTENKIRCHEN. Die Gewinnerin der nächsten Monatsauslosung des diesjährigen Jahresgewinnspiels steht fest: Elke Scheffler aus Kaltenkirchen kann sich über ein buntes Espressotassen-Set freuen. Die UMSCHAU gratuliert ganz herzlich. Neues aus der Geschäftswelt UMSCHAU 25. August 2021 ANZEIGE Wolfgang Kubicki kommt am 3. September nach Quickborn QUICKBORN. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP und Vizepräsident des Deutschen Bundestags, Wolfgang Kubicki, kommt am Freitag, 3. September, um 19 Uhr nach Quickborn und möc Neues aus der Geschäftswelt Seite 6 Sanfte Berührungen für die Entwicklung des Kinds ELLERAU. Beim Shiatsu wird durch sanften Daumendruck und Berührungen mit dem Handballen auf den bekleideten Körper das Energiesystem Ihres Kindes stimuliert. Babys lieben es, sich berühren zu lassen, heißt es in d UMSCHAU 25. August 2021 Seite 7 KÜCHEN- Vorteils- wochen? LÄSST SICH EINRICHTEN! 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Quickborn wird kurzfristig alle Schulen weitgehend mit Lüftungsanlagen ausstatten, wenn die politischen Gremien ihr OK geben, erklärt Bürgermeister Thomas Köppl. Primär geht es dabei um die Sicherstellung von hygienisch unbedenklicher Quickborn UMSCHAU 25. August 2021 Ein Freudentag bei den Fußballern des TuS Holstein Quickborn QUICKBORN. Am Dienstagabend, 17. August, überreichte der Fan- und Förderkreis Fußball dem TuS Liga-Team im Auftrag eines anonymen Spenders zehn Original-Spielbälle der Marke Derbystar Select Bundesliga A Henstedt-Ulzburg Seite 12 Förderverein der Grundschule Rhen lädt zur Versammlung HENSTEDT-ULZBURG. Am Donnerstag, 2. September, findet um 19.30 Uhr die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Grundschule Rhen im Tennisclub des TCA, Wilstedter-Straße 101, in Henstedt-Ulzburg (Ortsteil Rhen) st POLSTER AKTIONS WOCHEN Kostenlose Lieferung* und Montage inklusive! Wir entsorgen Ihre alten Polstermöbel kostenlos ! 1 POLSTERGARNITUR Bezug Stoff Farbe: Steel, ca. 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August 2021 STELLENANGEBOTE HL Technik Trading Hess GmbH GMBH efon 0 17 9 - 3 90 80 4 5 Wir bieten ihnen die Gelegenheit in den regenerativen Heizungsbau zu wechseln. Anlagenmechaniker/Heizungsmonteur E-Mail bitte an dennis.hess@hltechnik.com Wir freuen uns auf Dich Stellenmarkt Seite 30 UMSCHAU Wir suchen ab sofort in Voll- und Teilzeit für unsere Kita Pusteblume in Borstel-Hohenraden FRÜH AUFSTEHEN LOHNT SICH! Erzieher / sozialpäd. Assistenten Wir suchen Zusteller (m/w/d) für das Hamburger Abendblatt in den frühen Morgenstunden montags bis samstags in N UMSCHAU 25. August 2021 Zur Verstärkung unseres kleinen Teams suchen wir einen zuverlässigen Hausmeister (m/w/d) in Vollzeit Voraussetzung: handwerkliches Geschick, Führerschein Kl. B (BE wünschenswert) und ein gutes technisches Verständnis. Ein sicherer Umgang mit Motorgeräten wäre wünschenswer Stellenmarkt/Lokales Seite 32 Die Stadt Quickborn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Kindertagesstätte Zauberbaum eine/n engagierte/n staatlich anerkannte/n sozialpädagogische/n Assistentin/Assistenten (m/w/d) in Vollzeit (39 Std.) in einer familienähnlichen Gruppe unbefristet in Vollzei UMSCHAU 25. August 2021 Seite 33 Anzeigensonderveröffentlichung bauen & wohnen Nur für kurze Zeit: Küchen-Vorteilswochen in der Hesebeck Home Company HENSTEDT-ULZBURG. Wer auf der Suche nach seiner Traumküche ist, sollte sich die Küchen-Vorteilswochen in der Hesebeck Home Company nicht entgehen l Amtliche Bekanntmachungen/Lokales Seite 34 Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke Amtliche Bekanntmachungen/Lokales UMSCHAU 25. August 2021 ANZEIGE Vortrag: Sehförderung bei Kindern und Erwachsenen Bekanntmachung des Amtes Kaltenkirchen-Land Am Montag, dem 30.08.2021, findet um 09:30 Uhr im Bürgerhaus, Am Bahnhof 2, 25486 Alveslohe die Sitzung des Finanzausschusses des Amtes K Kleinanzeigen/Lokales Seite 36 SUCHE GARTENARBEIT ALLER ART nach Vereinbarung: Baumu. Heckenschnitt, Bäume fällen, Rollrasen, Gartengest., T. 0171Tommy s Trödelkiste seit 2007. 64 25 122, www.gartenserviceOffen am 28.08.2021 von 10-16 kaltenkirchen.de Uhr. Gebr. Möbel u.v.m., Räumungen, Transporte, Familienanzeigen/Lokales UMSCHAU 25. August 2021 Neuwahl Seniorenbeirat 2021 Frist für Wahlvorschläge endet am 9. September Der jetzige Seniorenbeirat. KALTENKIRCHEN. Als Termin für die Wahl des neuen Seniorenbeirates wurde Donnerstag, 21. Oktober, festgesetzt. Gewählt wird im Briefwahlverfahre Familienanzeigen/Lokales Seite 38 UMSCHAU Stieleiche muss gefällt werden 4 Jahre ohne Dich die Zeit heilt nicht alle Wunden, sie lehrt uns nur mit dem Unbegreiflichen zu leben. Lina di Bernardo * 21.08.2015 28.08.2017 In ewiger Liebe Deine Mama und Dein Papa Viel zu früh, viel zu überrasch Familienanzeigen/Lokales UMSCHAU 25. August 2021 Verstärkter Einsatz für den Klimaschutz Seite 39 Allen, die beim Heimgang unseres verstorbenen Vaters, Schwiegervaters und Opas Richard Alexandra Hunke ist die neue Energiebeauftragte und Louis Schwien der neue Klimaschutzmanager HENSTEDT-ULZBURG letzte Seite Seite 40 , N I O M N I MO liebe Mayla, lieber Max, liebe Lisa, lieber Igor und auch allen übrigen 205 Azubis, die sich 2021 für eine Ausbildung in unserer Unternehmensgruppe UMSCHAU 25. August 2021 Du möchtest auch Teil des Teams werden? Dann bewirb dich jetzt auch schon für den