MARKT
Seite 9 Mittwoch, 08. März 2023
Anzeigensonderveröffentlichung
senioren heute
Altersgerecht umbauen mit Plan
Rund um die Uhr ein
Gefühl der Sicherheit
Selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden bis ins hohe Alter
Mithilfe eines unabhängigen Sachverständigen lassen sich die Möglichkeiten für altersgerechte Anpassungen des eigenen Zuhauses ermitteln.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
KREIS STORMARN.
Laut
einer aktuellen YouGov-Umfrage leben rund 78 Prozent
der deutschen Senioren in
den eigenen vier Wänden.
Und die meisten wünschen
sich, dass sie ihr Wohneigentum bis ins hohe Alter nutzen und sich ihre Selbstständigkeit erhalten können.
Eine wichtige Voraussetzung
dafür ist, das Haus oder die
Wohnung altersgerecht zu
gestalten. Spätestens wenn
körperliche
Beeinträchtigungen auftreten, sind Umbaumaßnahmen gefragt. Es
lohnt sich, bereits frühzeitig,
zum Beispiel im Rahmen
einer sowieso geplanten Sanierung, eine Verbesserung
der Barrierefreiheit mit einzuplanen, rät Erik Stange,
Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauher-
ren-Schutzbund (BSB).
Der erste Schritt zu einer bedarfsgerechten Planung ist
eine Analyse des vorhandenen Wohneigentums und der
Bedürfnisse seiner Bewohner. Dabei sollte man zukunftsgerichtet
vorgehen
und auch an fortschreitende
körperliche Einschränkungen oder mögliche Erkrankungen denken. Mithilfe
eines Sachverständigen, etwa eines unabhängigen BSBBauherrenberaters, lässt sich
der Bedarf ermitteln. Der
Fachmann kann auch beurteilen, ob sich Haus oder
Wohnung für den geplanten
Umbau eignen und mit wie
viel Aufwand sie umzusetzen sind. Typische Problemfelder im Altbau sind zum
Beispiel enge Treppenhäuser
oder kleine Räume mit gerin-
gen
Bewegungsflächen.
Manches lässt sich etwa mit
Vorbereitungen für Treppenlifte und ähnliche technische Hilfsmittel lösen. Wenn
statisch möglich, können
auch Räume zusammengelegt werden, um beispielsweise das Bad durch die Verbindung mit einem nicht
mehr genutzten Kinderzimmer zu vergrößern.
Detaillierte
Vertragsvereinbarungen
treffen
Wenn es möglich ist, kann in
den Vertrag für einen altersgerechten Umbau die Barrierefrei-Norm DIN 18040 ganz
oder in Teilen einbezogen
werden. In Teil 2 definiert sie
die Planungsgrundlagen für
private Wohnungen. Umfassende Barrierefreiheit nach
dieser Norm ist in bestehenden Häusern allerdings nur
im Ausnahmefall zu erreichen. Es kommt daher darauf
an, dass die Maßnahmen im
Rahmen des Machbaren
möglichst passgenau und detailliert im Vertrag definiert
werden. So kann man Unklarheiten und rechtlichen
Auseinandersetzungen mit
den ausführenden Unternehmen vorbeugen. Auch
hier ist die Unterstützung
eines unabhängigen Bausachverständigen sinnvoll.
Die Kosten für einen barrierefreien Umbau müssen
Haus- und Wohnungsbesitzer nicht alleine stemmen.
Über das KfW-Förderprogramm 159 kann ein zinsgünstiger Förderkredit von
bis zu 50.000 Euro beantragt
werden.
djd/gs
Eine Entscheidung des OLG München
(Beschl. v. 05.04.2022 - 33 U 1473/21)
zeigt, wie wichtig ist, den Vermächtnisgegenstand eindeutig zu bezeichnen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Erblasser den Beklagten als Erben eingesetzt und daneben diverse Gegenstände unter einzelnen Personen verteilt,
Auf dem Smartphone von
überall sehen, wer klingelt
Weiterhin ist ein intelligentes Türschloss Teil des
Sicherheitssystems. Dank
einer sogenannten VideoTürklingel haben die Bewohner die Möglichkeit zu
sehen, wer klingelt, und mit
der Person an der Tür zu
sprechen. Mit dem Smartphone geht das auch von
unterwegs. Ebenso kann unangekündigtem Besuch per
App die Tür geöffnet werden, wenn man gerade nicht
zu Hause ist. So muss dieser
nicht im Regen warten, bis
man zurück ist. Bei einem
medizinischen Notfall erreichen Bewohner durch
das Drücken einer SOS-Taste am Schlüsselbund die
Mitarbeitenden der Alarmzentrale. Diese verständigen sofort die Rettungskräfte und sorgen durch das Entsperren des Türschlosses
dafür, dass die Helfer möglichst schnell ins Haus gelangen.
djd/ka
Häusliche Pflege bei Demenz:
Hartes Anpacken vermeiden
BAIERBRUNN. Einen Menschen mit Demenz daheim
zu pflegen kann an den
Kräften und an den Nerven
zehren. Doch das darf nicht
in Grobheit umschlagen hartes Anpacken zum Beispiel. Das ist Gewalt, und
die muss in der Pflege unbedingt verhindert werden,
sagt die Gerontologin Prof.
Sabine Engel in der Zeitschrift Senioren Ratgeber
(Heft 01/22).
Meist kommt der Impuls
zum festen Zupacken aus
einem Gefühl der Überforderung. Es liege hier in der
Verantwortung der pflegenden Angehörigen, rechtzeitig Grenzen zu ziehen, sagt
Engel. Solche Situationen
sind aus ihrer Sicht ein klares Signal: Man benötigt
Hilfe. Das können etwa ein
Kurs oder eine Schulung
sein. Denn oft trägt schon
ein besseres Verständnis für
die Erkrankung dazu bei,
dass man anders mit der
pflegebedürftigen Person
umgeht.
Eine weitere Option: sich
durch einen ambulanten
Pflegedienst unterstützen
zu lassen. Oder eben doch
einen Umzug ins Pflegeheim in Betracht zu ziehen.
Wer sich das fragt, ist meist
an einem Punkt, an dem er
nicht mehr kann, so Engel.
Angehörige haben hier die
Pflicht, auch für ihr eigenes
Wohl zu entscheiden. dpa
K A N Z L E I A M R AT H AU S
Das Bargeld-Vermächtnis und seine Auslegung
Vermächtnis genau bezeichnen
prüfen die Situation und rufen im Falle eines Einbruchs
umgehend die Polizei. Zudem kann aus der Ferne
eine Sichtbarriere ausgelöst
werden: Dabei handelt es
sich
um
nebelartigen
Rauch, der die ungebetenen
Gäste sofort die Flucht ergreifen lässt.
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§ Erbrecht
Bei der Gestaltung eines Testamentes
greift man im Kern auf die Erbeinsetzung selbst und die Auslobung von Vermächtnissen zurück. Mit Ersterem wird
die Person benannt, auf welche der
Nachlass als Ganzes übergeht. Mit dem
Vermächtnis hingegen werden einzelne
Gegenstände zugewandt. Der Begünstigte hat dann gegenüber dem Erben
einen Anspruch auf Herausgabe dieses
Gegenstandes.
BAD OLDESLOE. Das Zuhause ist für die Menschen
Rückzugsort Nummer eins.
Hier erholen wir uns von
der Arbeit und sammeln
Kräfte für den neuen Tag.
Auch ein großer Teil des Familienlebens findet hier
statt. Viele Senioren verbringen sogar die meiste
Zeit des Tages in der gewohnten Umgebung ihrer
eigenen vier Wände. Dort
will man sich vor allem sicher fühlen, das gilt besonders für die dunkle Jahreszeit, in der die meisten Einbrüche verübt werden. Wer
schon einmal Opfer einer
solchen Tat wurde, weiß um
das mulmige Gefühl, das
einen beim Betreten seines
Zuhauses
beschleichen
kann, auch noch lange Zeit
danach. Denn ein Einbruch
stellt immer eine Verletzung
der
Privatsphäre
dar.
Zwangsläufig fragen sich
Betroffene, wie das Ganze
ausgegangen wäre, wenn
man daheim gewesen wäre.
Moderne Sicherheitssysteme wie von Verisure kombinieren eine moderne FunkAlarmanlage mit dem Service einer Echtzeitüberwachung. Löst ein Sensor den
Alarm aus, reagieren die
Fachkräfte der VdS-zertifizierten, rund um die Uhr besetzten Alarmzentrale binnen weniger Sekunden: Sie
u.a. sein Bargeld an die Klägerin. Sie
hat die Auffassung vertreten, das Bargeld umfasse nicht nur die vorhandenen Geldscheine und Münzen, sondern
auch sonstiges geldwertes Vermögen,
z.B. Bankguthaben und Geldanlagen
von immerhin einigen Millionen Euro,
zu welchem sich das Testament nicht
verhielt.
Dem folgte das OLG nicht. Es räumte
zwar ein, dass die Bezeichnung Bargeld auslegungsbedürftig sein könne. Unter Verweis auf den konkreten
Inhalt des Testamentes, welches eine
detaillierte Auflistung einer Vielzahl von
Vermächtnissen enthielt, absteigend
nach ihrer Wertigkeit mit dem Bargeld
als letzten Gliederungspunkt, nahm das
Gericht keine über den Wortlaut hinausgehende Ausweitung auch auf unbare
Geldmittel an.
Fazit
Die Verwendung des Begriffes Bargeld oder Geldvermögen verursacht
häufig Streit darüber, was der Erblasser
darunter verstanden hat. Dem sollte
durch klare Ansage im Testament vorgebeugt werden.
Es kann sich empfehlen, vor Errichtung
fachlichen Rat hinzuzuziehen.
Rechtsanwalt
Jens Greiner-Petter
Fachanwalt
für Erbrecht
ERBRECHT
Ahrensburg
Rathausplatz 25 22926 Ahrensburg
Tel. 04102/516 00
www.kanzleiamrathaus.com
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