Region
5. Januar 2022
Güstrow Express 07
Das ändert sich im Jahr 2022
DAS JAHR STARTET MIT VIELEN NEUEN GESETZEN und Verordnungen, die für Verbraucher wichtig sind
Die wichtigsten Änderungen für 2022 im Überblick.
Finanzen
Renten steigen: Zur Mitte des
Jahres um etwa 4 bis 6 Prozent. Die genauen Anpassungssätze stehen noch nicht
fest.
Mindestlohn steigt: Statt bisher 9,60 Euro sollen mindestens 9,82 Euro brutto pro
Arbeitsstunde zustehen. Ab
1. Juli 10,45 Euro. Der neue
Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wichtig: Der Verdienst darf 450 Euro im Monat weiter nicht überschreiten. Die neue Bundesregierung will den Mindestlohn
nun im Laufe des neuen Jahres auf zwölf Euro pro Stunde
anheben.
Grundfreibetrag erhöht: Auf
9.984 Euro. Für verheiratete
Paare gilt der doppelte Betrag.
Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher steigt: Für alleinstehende Erwachsene von 446
auf 449 Euro. Auch Kinder
und Jugendliche bekommen
geringfügig mehr.
Corona-Bonus: Arbeitgeber
können ihren Arbeitnehmern
noch bis zum 31. März einen
Corona-Bonus von 1.500
Euro pro Person auszahlen.
(3.000-Euro-Bonus für Pflegekräfte)
Entlastungsbetrag: Der besondere Freibetrag für Allein-
erziehende der aufgrund der
Pandemie eingeführt wurde,
gilt ab 2022 unbefristet in
Höhe von 4.008 Euro jährlich.
Mehr Unterhalt: Getrennt lebende Eltern müssen mehr
Unterhalt für ihre Kinder
zahlen.
Kinderzuschlag: Der Höchstbetrag für Familien mit kleinem Einkommen steigt um
vier Euro, auf 209 Euro pro
Kind und Monat.
Pflegeversicherung
zahlt:
Für stationär betreute Menschen zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss zum
Eigenanteil - im ersten Jahr 5
Prozent davon, im zweiten 25
Prozent, im dritten 45 Prozent und in allen Folgejahren
70 Prozent. Für Kinderlose
steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,3 auf 3,4
Prozent.
Verbraucher
Öl und Gas: Tanken und Heizen mit Öl und Gas werden
aufgrund der steigenden
CO2-Abgabe wieder teurer.
Strom: Die Abgaben auf
Strom werden turnusgemäß
angepasst. Hintergrund ist
die Umlage für Erneuerbare
Energien (EEG), die von 6,5
Cent je Kilowattstunde auf
3,7 Cent reduziert wird.
Mehr Porto: Standardbriefe
kosten 85 statt 80 Cent, Postkarten 70 statt 60 Cent.
Einweg-Plastiktüte: Ab Janu-
ar ist die Einweg-Plastiktüte
für den Einkauf verboten. Sogenannte Hemdchenbeutel
an Obst-, Gemüse- und Frischetheken bleiben erlaubt ebenso Mehrwegtaschen aus
dickerem Kunststoff.
Pfand: Alle Getränkedosen
und Einwegflaschen aus
Kunststoff werden mit einem
Pfand von 25 Cent belegt.
Ausnahme: reine Molkereiprodukte. Der Handel darf
Restbestände ohne Pfand
noch bis zum 1. Juni verkaufen.
Elektrogeräte: Supermärkte
und Discounter müssen alte
Elektrogeräte
zurücknehmen. Voraussetzung: Sie verkaufen E-Geräte mehrmals
im Jahr und die Ladenfläche
beträgt mehr als 800 Quadratmeter. Kleinere Geräte
(mit einer Kantenlänge von
weniger als 25 Zentimetern)
dürfen zurückgegeben werden, ohne dass ein neues Gerät gekauft werden muss.
Verträge: Bisher mussten
Laufzeitverträge laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen, drei Monate vor Ablauf
der Vertragszeit gekündigt
werden. Ansonsten verlängerte sich diese um ein Jahr.
Für Verträge, die ab dem 1.
März 2022 geschlossen werden, gilt nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird diese verpasst, verlängert sich die Laufzeit auf
unbestimmte Zeit. Kunden
können Verträge dann jeder-
zeit mit einer Frist von einem
Monat kündigen. Bei OnlineVertragsabschlüssen muss
der Anbieter ab 1. Juli einen
Kündigungsbutton auf seiner
Homepage platzieren.
Beweislastregel: Bisher wurde bei Fehlern oder Defekten
innerhalb von sechs Monaten
nach Kauf angenommen, dass
diese schon beim Kauf vorlagen. Die Frist wird nun auf
zwölf Monate ausgeweitet.
Telefonwerbung: Ab dem 28.
Mai müssen Anbieter von
Telefonwerbung die ausdrückliche Einwilligung der
Kunden dokumentieren und
fünf Jahre lang aufbewahren.
Kaffeefahrten: Ab dem 28.
Mai müssen Anbieter von
Kaffeefahrten bereits in der
Werbung darüber informieren, wo die Veranstaltung
stattfindet, wie der Veranstalter zu erreichen ist und welche Waren angeboten werden. Verboten sind : Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzprodukte wie Versicherungen
oder Bausparverträge.
Verkehr
Führerschein-Umtausch:
Wer zwischen 1953 und 1958
geboren ist und noch einen
rosafarbenen oder grauen
Führerschein besitzt, muss
das Dokument bis zum 19. Januar 2022 in einen fälschungssicheren Scheckkar-
ten-Führerschein
umtauschen. Der Umtausch erfolgt
stufenweise nach Geburtsbeziehungsweise
Ausstellungsjahr.
Medizinische Masken: Autofahrer müssen mindestens
zwei medizinische Masken
im Fahrzeug dabeihaben. Diese Änderung soll im Laufe des
Jahres in Kraft treten.
TÜV: Wer an seinem Fahrzeug
eine braune TÜV- oder HUPlakette hat, muss 2022 zu
einer Prüfstelle fahren und
bekommt - wenn es keine
technischen Mängel gibt einen frischen Aufkleber in
Grün. Neu zugelassene Fahrzeuge erhalten eine orangefarbene Plakette.
Kfz-Versicherung: Beiträge
werden geändert. Die Typklassen für Fahrzeuge werden
dabei neu eingestuft. Für
rund elf Millionen Fahrzeughalter hat das Auswirkungen:
Für rund 7 Millionen werden
die Typklassen höher und damit teurer, etwa 4,3 Millionen
profitieren von einer günstigeren Einstufung.
Innovationsprämie: Bis Ende
2022 verlängert. Der Zuschuss beträgt beim Kauf
eines Elektroautos bis zu
9.000 Euro.
Steuerbegünstigung:
Für
Fahrzeuge
mit
Autogas
(LPG) endet die Steuerbegünstigung am 31. Dezember
2022.
Assistenzsysteme: Ab dem 6.
Juli greift eine neue EU-Ver-
ordnung. Bevor neue Fahrzeuge von den Regierungen
genehmigt werden, müssen
sie bestimmte Assistenzsysteme vorweisen - unter anderem Notbremsassistent, Notfall-Spurhalteassistent,
Warnsystem bei Müdigkeit,
Alkohol-Wegfahrsperre und
automatische Tempobremse.
Aber: Serienmäßig müssen
diese Systeme erst ab dem 7.
Juli 2024 bei Neuwagen verbaut sein.
Fahrkarten: Ab 1. Januar können keine Papierfahrkarte
mehr im Zug beim Schaffner
gekauft werden. Alternative:
ein digitales Ticket, das bis
zehn Minuten nach Abfahrt
online oder per App gebucht
wird.
Gesundheit
Impfung nachweisen: Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen ab 15. März
2022 bis Jahresende nachweisen, dass sie vollständig
gegen das Coronavirus geimpft sind.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab 1. Juli geht die
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
von Ärzten und Kassen direkt
an die Arbeitgeber. Wie beim
E-Rezept kann es sein, dass
die Umsetzung in den Praxen
nicht flächendeckend pünktlich startet.
NDR
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Gasversorgungs- und Heizungsanlagen, inklusive Wartung und Instandhaltung.
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Kontrolle der Materialbeschaffung und Lagerhaltung der Monteure sowie Beschaffung von Hilfs- und
Betriebsmitteln.
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Unterstützung des Innendienstes bei der Disposition von Montagen und Prüfungen.
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Heizungsanlagen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
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Terminierung und Avisierung von äußeren Prüfungen, Rohrleitungsprüfungen,
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betreffenden Aufträge.
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Pflege der Stamm- und Bewegungsdaten von technischen Objekten.
Direkter Ansprechpartner für unsere Kunden und unseren Außendienst.
Das bringen Sie mit:
Meister für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder vergleichbare Qualifikation.
Abwicklung von Reklamationen.
Rechnungserstellung an Kunden sowie Kostenbelegserstellung/Umbuchung für Material. Idealerweise mit elektrischer Grundausbildung bzw. der Bereitschaft, eine solche Ausbildung
Das bringen Sie mit:
Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder Vergleichbares.
Organisationstalent sowie die Fähigkeit, selbstständig als auch im Team zu arbeiten.
Technisches Verständnis ist wünschenswert.
Zuverlässige Persönlichkeit und positive Arbeitsbereitschaft.
Selbstsicheres und korrektes Auftreten, insbesondere in Kundentelefonaten.
Selbständige und systematische Arbeitsweise.
Gute EDV-Anwendungskenntnisse (MS-Office, ERP).
Unser Angebot an Sie:
Stellenbezogene Weiterbildungsmöglichkeiten, Fortbildungen und Seminare.
Leistungsorientierte Entlohnung sowie die Möglichkeit, Ideen einzubringen
und Verantwortung zu übernehmen.
Betriebliche Altersvorsorge, Krankenzusatz- und Unfallversicherung.
Offene und transparente Information, Kommunikation sowie Fairness.
Freundliches und kollegiales Umfeld.
berufsbegleitend zu absolvieren.
Mehrjährige Erfahrung und technisches Fachwissen in Verbindung mit der Planung und Montage von
Gasversorgungs- und Heizungsanlagen.
Erfahrung im Umgang mit technischen Regelwerken.
Erfahrungen mit der Koordination von Projekten inkl. Materialbeschaffung und Aufmaß-Abrechnung.
Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen.
Gute EDV-Kenntnisse und die Bereitschaft, mobile Geräte zu nutzen.
Gute und schnelle Auffassungsgabe.
Selbstständige Arbeitsweise und Teamfähigkeit.
Hohe Lern- und Arbeitsbereitschaft.
Führerschein Klasse B.
Zusätzliche wäre wünschenswert/nicht zwingend:
Mehrjährige Führungserfahrung
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