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BaumfällungStellenmarkt
und Gehölzschnitt
WochenSchau Südtondern l 16. Januar 2022
ANZEIGEN-SONDERVERÖFFENTLICHUNG
Starker Schnitt bis
Winterende erlaubt
Nur von 1. Oktober bis 29. Februar
Von Herbst bis Winterende
dürfen Bäume und Sträucher
wieder radikal geschnitten oder
gar entfernt werden. Das ist
grundsätzlich laut Bundesnaturschutzgesetz nur von 1. Oktober bis 29. Februar erlaubt. In
der übrigen Zeit ist bloß das
Formen der Gehölze möglich.
Das Verbot soll Tiere schützen,
die in Bäumen, Hecken und
-
Sträuchern Rückzugsorte und
Nahrung finden. Es umfasst das
Zerstören, Roden und starke
Zurückschneiden von Hecken,
Wallhecken, Gebüschen sowie
Röhricht- und Schilfbeständen
in Siedlungen und in der freien
Landschaft. Verstöße können
mit einem Bußgeld geahndet
werden, es handelt sich um eine
Ordnungswidrigkeit.
(dpa)
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So ist eine reiche Ernte gerantiert
Mit der richtigen Obstbaumpflege die Basis für neues Wachstum schaffen
Das Gartenjahr war überaus erfolgreich. Äpfel, Birnen und
Pflaumen aus eigener Bio-Ernte haben für so manchen genussvollen Moment gesorgt.
Damit sich die Gartenbesitzer
auch im kommenden Jahr wieder an erntefrischem Obst erfreuen können, sollte die bevorstehende kältere Jahreszeit für
einen Rückschnitt der Obstbäume genutzt werden. Denn
das beherzte Kürzen der Äste eher mehr als zu wenig - regt
das kräftige Austreiben der
Bäume an und schafft die Basis,
damit die nächste Ernte ebenfalls reichlich ausfällt.
Schnittsaison von
November bis Februar
Beim Obstbaumschnitt kommt
es vor allem auf das richtige Timing an. Frostige Perioden sollte der Gartenfreund meiden,
um keine Schäden an den
Schnittstellen hervorzurufen.
Abhängig von den vorherrschenden Temperaturen ist der
November ein guter Termin,
aber auch im Februar darf man
noch schneiden, erläutert der
Nur nicht zu zaghaft: Äste junger Obstbäume dürfen um bis zu zwei Drittel
gekürzt werden. Umso besser können sie im nächsten Frühjahr wieder austreiben.
Foto: djd/STIHL
Stihl-Experte Jens Gärtner. Von
März bis September verbietet
das Bundesnaturgesetz zum
Schutz der heimischen Vogelwelt umfassende Rückschnitte.
Äste von jungen Bäumen können getrost um bis zu zwei Drittel gekappt werden. Etwas vorsichtiger sollte man bei älteren
Bäumen vorgehen, da sie sonst
zu sogenannten Wasserschossern neigen. Empfehlenswert
für den Altbestand ist es, insbe-
sondere die Krone auszulichten
und lose Äste im oberen Kronenbereich zu entfernen, so
die Empfehlung von Jens Gärtner. Noch ein Tipp: Im Häcksler zerkleinert, lässt sich das
Schnittgut anschließend im
eigenen Garten weiternutzen,
zum Beispiel als Auflage, um
die Blumenbeete vor Frost zu
schützen. Damit schließt sich
der Kreislauf der Natur auf
ideale Weise.
Besonders gut und schnell geht
der Rückschnitt mit dem passenden Werkzeug von der
Hand. Während für dünnere
Äste eine Garten- oder Astschere ausreicht, darf es für kräftigeres Geäst eine leichte Motorsäge sein. Für Arbeiten in der
Baumkrone sind Hochentaster
die idealen Helfer. Mit einer
solchen Motorsäge am Stiel
kann man mit festem Stand am
Boden selbst starke Äste in
einer Höhe von mehreren Metern erreichen. Akkumodelle
wie der HTA 66 von Stihl punkten mit einem Arbeitsbereich
von bis zu vier Metern Höhe
und ermöglichen zudem ein
leises und emissionsfreies
Arbeiten. Erhältlich sind die
Geräte im Fachhandel, unter
www.stihl.de gibt es örtliche
Adressen und weitere nützliche
Informationen rund um den
Garten. Ein Tipp noch zur Pflege von Ast- und Gartenscheren,
Messern und mehr: Mit dem 3in-1-Schärfwerkzeug von Stihl
lassen sie sich schnell und unkompliziert nachschärfen, das
ergonomische Design trägt zur
einfachen Bedienung bei. (djd)
Wichtig zu wissen bei der Knickpflege
Frist für das Auf-den-Stock-Setzen gilt bis einschließlich 14. März
In Schleswig-Holstein ist die
Knickpflege durch das Bundes- (§39 Absatz 5 Nr. 2) und
Landesnaturschutzgesetz
(§27a LNatschG) geregelt. Die
übergeordnete Gesetzgebung
(BNatschG) schreibt allgemein
vor, dass es verboten ist, Bäume, die außerhalb des Waldes,
von Kurzumtriebsplantagen
oder gärtnerisch genutzten
Grundflächen stehen, Hecken,
lebende Zäune, Gebüsche und
andere Gehölze in der Zeit
vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder
auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und
Pflegeschnitte zur Beseitigung
des Zuwachses der Pflanzen
oder zur Grunderhaltung von
Bäumen.
Knicks werden im Winter auf den Stock gesetzt, damit sie im nächsten Jahr wieder austreiben können.
Foto: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Das LNatschG ergänzt diese
Vorschriften und verlängert
mit dem Hinweis auf die in
Schleswig-Holstein vorherrschenden Vegetationsphasen
die Frist für das Auf-denStock-Setzen bis einschließlich 14. März.
Verboten sind entsprechende
Maßnahmen, die geeignet
sind, Zerstörungen oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen am
Knick zu bewirken.
Dieses kann unter Umständen
bereits bei einer nicht fachgerechten Knickpflege der Fall
sein. Ob eine entsprechende
Ordnungswidrigkeit vorliegt,
beurteilt die zuständige untere
Naturschutzbehörde jeweils
im Einzelfall.
(Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein)
Parasitenbefall mit Misteln
Bäume mit Mistelzweig hart zurückschneiden
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Das Aufhängen von Mistelzweigen ist in Deutschland
keine weit verbreitete Tradition zu Weihnachten. Es sollte
aber eine werden - wenn es
nach dem - Naturschutzbund
Deutschland (Nabu) geht.
Denn Zweige mit Misteln sollten regelmäßig aus den Bäumen geschnitten werden, so
der Nabu. Bei diesen Pflanzen
handelt es sich um einen sogenannten Halbparasiten. Sie leben auf einem Wirtsbaum,
dem sie Wasser und Nährstoffe entziehen. In Deutschland
werden Misteln laut Nabu zunehmend zur Gefahr für
Obstbäume.
Halbparasit verbreitet
sich immer weiter
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Besonders betroffen seien Apfelbäume, aber auch Birnen
werden inzwischen befallen.
Und vor allem in Regionen
Süd- und Mitteldeutschlands.
Aber der Befall breite sich be-
Mistelzweige werden gerne als Adventsdekoration verwendet.
Draußen auf dem Baum werden die
Halbparasiten aber zunehmend zur
Plage.
Foto: Caroline Seidel/dpa-mag
reits nach Norddeutschland
und zunehmend auch in höhere Lagen über 1000 Meter
aus.
Die Naturschützer empfehlen,
alle vier Jahre im Spätwinter
und zeitigen Frühjahr befallene Obstbäume konsequent
zurückzuschneiden. Äste mit
Misteln sollten mindestens 30
bis 50 Zentimeter ins gesunde
Holz zurückgesägt werden.
Nur die Mistel selbst abzuschneiden oder sie mit einer
Folie abzudecken, habe sich
nicht als erfolgreich erwiesen.
Es gibt kein Schnittverbot für
Misteln
In vielen Gegenden hält sich
zudem das hartnäckige Gerücht, Misteln stünden unter
besonderem Schutz - das ist
falsch. Sie dürfen geschnitten
werden und das sollten sie
auch, teilt Markus Rösler,
Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses Streuobst, mit.
Es gibt verschiedenen Arten
von Misteln. Der Nabu bezieht sich auf die LaubholzMistel (Viscum album ssp. album). Außerdem gibt es in
Europa die Unterarten Tannenmistel (Viscum album ssp.
abietis) und die Kiefernmistel
(Viscum album ssp. austriacum).
Man erkennt die Laubholzmittel vor allem im Winter gut
in den Bäumen: Dann heben
sich die grünen, kugelförmigen Gebilde deutlich vom
sonst kahlen Baum ab. (dpa)
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