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Guck mal...
Traue keiner Statistik, die du
nicht selbst gefälscht hast,
kommt mir immer in den
Sinn, sobald sich vor meinem
Auge Zahlenkolonnen auftun.
Doch eigentlich bewundere
ich diejenigen, die aussagekräftige Tabellen erstellen und
vor allem auswerten können.
Als ich letztens im Rathaus
nachfragte, welche Vornamen
im vergangenen Jahr besonders beliebt waren, hatte ich
fünf Minuten später eine umfangreiche Auflistung über die
Anzahl der Geburten sowie
der Erst-, Zweit- Dritt- und
Viertnamen der neugeborenen Mädchen und Jungen. Da
war ich beeindruckt. Mit viel
größeren Datenmengen müssen sich nun bereits seit zwei
Jahren die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes befassen. Und
nun ist die Belastungsgrenze
erreicht: erstmals wurde keine
aktuelle Statistik über die Fallzahlen erstellt und veröffentlicht. Es sind schlicht zu viele.
Im Grunde ist das fast noch
aussagekräftiger
als
die
eigentliche Auswertung...
Flüchtlingshilfe neu organisiert
Stadt Schleswig und die Ämter Haddeby, Südangeln und Arensharde übernehmen Finanzierung
Saskia Heber
04621/808-3120
saskia.heber@diewochenschau.de
SCHLESWIG Die Flüchtlingshilfe
wird im Rahmen der Stadt-Umland-Kooperation neu organisiert. Beteiligt sind die Stadt
Schleswig sowie die Ämter Haddeby, Südangeln und Arensharde.
Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln
gel unzugänglichen Stellen zu
füttern und zu tränken.
Futter, Einstreu und sonstige
Gegenstände mit denen Geflügel
in Berührung kommen kann,
sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Einträge
von Virus in den Stall über Schuhe oder Kleidung sind unbedingt
zu vermeiden. Deshalb sollte
beim Betreten der eigenen Ställe
Schutzkleidung (zum Beispiel
ein stalleigener Overall und entsprechendes Schuhwerk) getragen werden.
An den Eingängen der Ställe sollten mit Desinfektionsmittel getränkte
Desinfektionsmatten
ausgelegt werden. Betriebsfremde Personen dürfen grundsätzlich die Ställe nicht betreten.
Das Auftreten von vermehrten
Todesfällen muss an die Veterinärbehörde gemeldet werden.
Die
veterinärmedizinische
Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand, erhöhten Verlusten in der
Herde oder einer reduzierten Legeleistung hat unverzüglich zu
erfolgen.
Darüber hinaus sind alle bislang
noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds anzuzeigen.
Dr. Jaritz mahnt, tot aufgefundene Wildvögel beim zuständigen
Ordnungsamt zur Entsorgung
zu melden und kranke oder verletzte Vögel in der Natur zu belassen und nicht aufzuschrecken.
Der gut gemeinte Tierarztbesuch
mit solchen Tieren hat unbedingt
zu unterbleiben, um einer weiteren Seuchenverschleppung entgegenzuwirken.
net und sich damit verpflichten,
die finanzielle Unterstützung sicherzustellen. Bürgermeister Stephan Dose: Es ist sehr gut, dass
die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe, die bisher durch die Stadt
Schleswig und das Amt Haddeby
getragen wurde, nun auch durch
die Ämter Arensharde und Südangeln unterstützt wird, und die
wertvolle Arbeit fortgesetzt wird.
Weiter auf Seite 3
Schwerer Überfall in Friedrichsberg
Aufstallungsgebot
KREIS SL-FL Seit dem Jahreswechsel hat es im Kreisgebiet vermehrt Feststellungen der Geflügelpest bei Wildvögeln gegeben.
Um die Nutztierbestände im
Kreis zu schützen, hat das Veterinäramt des Kreises eine Allgemeinverfügung erlassen und
ordnet mit sofortiger Wirkung
die Aufstallung von Geflügel im
gesamten Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg an.
Der Leitende Kreisveterinärdirektor Dr. Volker Jaritz teilt mit,
dass es im Kreis Schleswig-Flensburg im Gegensatz zur Westküste
in Schleswig-Holstein im Gegensatz zum vergangenenWinter zunächst nur wenig Totenfunde
von Wildvögeln und auch Nachweise des Geflügelpestvirus gab.
Seit dem Jahreswechsel sind jedoch auch im Kreisgebiet vermehrt Totfunde gemeldet worden und nach Probenahmen
durch Mitarbeiter des Veterinäramtes hat das Friedrich Löffler
Institut (FLI) auch wiederholt
eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus diagnostiziert, zuletzt
an der Kurpromenade in Glücksburg und an der Ostsee bei Nieby
und Niesgrau. Aktuell gibt es offenbar ein intensives Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln an
der Ostseeküste zwischen Nieby
und Schleimünde.
Für alle Geflügelhalter im Kreis
Schleswig-Flensburg und der
Stadt Flensburg gilt es auch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßregeln nach der Geflügelpest-Verordnung und hierbei
insbesondere die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Hierzu zählt unter anderem, Geflügel nur an für Wildvö-
Die Flüchtlingshilfe erhält den
neuen Namen Flüchtlingshilfe
Schleswig-Umland. Die kommunalen Partner haben nun eine
gemeinsame Vereinbarung in
Form einer Erklärung unterzeich-
Die Polizei sucht Zeugen
Im Bereich des
Sportplatzes neben der PeterHärtling-Schule kam es am
Mittwoch, 12. Januar, um zirka 15 Uhr zu einem schweren
Raub.
Eine 20-jährige Schleswigerin
ging einen Fußweg vom Holzredder kommend in Richtung
SCHLESWIG
Flattenberg, als ihr ein unbekannter Mann auf gleichem
Wege entgegenkam. Auf Höhe
der 20-Jährigen zog der Mann
ein Messer und erpresste unter
Vorhalt desselben die Herausgabe von Bargeld in geringer
Höhe, anschließend flüchtete
er unerkannt in Richtung
Holzredder. Der Täter ist zirka
20 bis 25 Jahre alt, 180 Zentimeter groß und von kräftiger
Statur.
Er spricht gebrochen Deutsch,
trägt keinen Bart und keine
Brille und hat sehr kurzes,
dunkles Haar sowie einen
dunklen Teint mit Muttermal
im seitlichen Bereich des
Kinns.Er war dunkel bekleidet
mit Jacke, Hose und Sneakern.
Die Kriminalpolizei Schleswig
hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen
und Hinweisgeber, sich unter
der Rufnummer 04621-840 zu
melden.
(ots)
Landesregierung setzt weitere Maßnahmen um
Corona-Bekämpfungsverordnung
Die Landesregierung hat
eine Verlängerung der CoronaBekämpfungsverordnung mit
weiteren Maßnahmen beschlossen. Grundlage für weitere Schritte ist u.a. die Feststellung der epidemischen Lage. Beschlossen
wurde
- Grundsätzliche Maskenpflicht
bei Veranstaltungen in Innenräumen und eine Empfehlung zum
Tragen von FFP2-Masken.
- Sportwettbewerbe mit mehr als
50 Sportlerinnen und Sportler innerhalb geschlossener Räume
und mehr als 100 außerhalb geschlossener Räume ist unzulässig.
- Generell gilt beim Sport in Innenräumen für Personen ab 18
Jahre die 2Gplus-Regel, wie auch
für Saunen, Dampfbäder, Whirlpools und ähnliche Einrichtungen.
- 2Gplus-Regel gilt bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen
für die Kundinnen und Kunden
kein Tragen einer Maske möglich
ist (z.B. Kosmetik). Gilt nicht bei
medizinisch oder pflegerisch notwendigen Dienstleistungen; bei
Friseurdienstleistungen gilt weiter 3G.
KIEL
- 2Gplus-Regel und Sperrstunde
in der Gastronomie (23 bis 5
Uhr).
Ausnahmen von der Testpflicht
bei 2Gplus: Für Personen mit
einer
Auffrischungsimpfung
(Booster) entfällt die zusätzliche Testpflicht sofort. Als geboostert gelten im Sinne der derzeit geltenden Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des
Bundes Personen, die nach ihrer
Grundimmunisierung
durch
zwei Impfungen bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben Ausnahme Johnson &
Johnson (eine Impfung plus Auffrischungsimpfung mit einem
mRNA-Impfstoff). Kinder bis
zur Einschulung und Minderjährige, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes in
der Schule getestet werden, sind
ausgenommen.
Die Ausnahmen von der Testpflicht gelten nicht für den Besuch in Krankenhäusern und
Einrichtungen der Pflege/Eingliederungshilfe.
Derzeit wird die entsprechende
Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes über-
arbeitet voraussichtlich treten
Änderungen und Konkretisierungen am Sonnabend (15. Januar) in Kraft, welche weitere Personengruppen den Menschen mit
Boosterimpfung gleichstellen,
z.B. Menschen mit erst kürzlich
vorgenommener Zweitimpfung
oder Menschen mit Kombination
aus Genesung und vollständiger
Impfung.
Die Landesregierung beabsichtigt
diese dann auch kurzfristig in
Schleswig-Holstein in der Corona-Bekämpfungsverordnung
umzusetzen.
- Diskotheken werden geschlossen, Tanzveranstaltungen untersagt.
- Maskenpflicht im Einzelhandel
und in Dienstleistungsbetrieben
mit Ladenlokalen gilt für die Mitarbeitenden auch unabhängig
von physischen Barrieren.
- Absenkung der Teilnehmerobergrenzen bei Sitzveranstaltungen mit passivem Publikum
in Innenräumen (z.B. Theater)
auf max. 500 Personen. Für alle
anderen Veranstaltungen gelten
max. 50 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer in Innenräumen
(plus Maskenpflicht s.o.) und 100
in Außenbereichen.
- FürVeranstaltungen zu privaten
Zwecken (private Feste und Feierlichkeiten wie z.B. Familienfeste)
gelten auch in Gaststätten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (max. 10 Teilnehmer mit
Ausnahmen für unter 14-Jährige).
- Für Chöre gilt in Innenräumen:
Mund-Nasen-Bedeckungen sind
auch beim Singen zu tragen. Das
Spielen von Blasinstrumenten ist
angesichts der erhöhten Infektionsgefahr nicht zulässig (beruflich Tätige oder Prüflinge sind
beim Singen von der Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht und dem
Verbot, Blasinstrumente zu spielen, ausgenommen).
Ab 17. Januar gilt eine dreimal
wöchentliche Testpflicht für geimpfte und genesene Mitarbeitende in Einrichtungen der Pflege
und der Eingliederungshilfe (bislang zweimal wöchentlich) dies
gilt auch für Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste. Für nicht
geimpfte oder genesene Mitarbeitende gilt weiterhin die tägliche Testpflicht.
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