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Guck mal...
Zu einem Bier gehört eine Zigarette! Ein Satz, den ich allzu
oft höre. Die meisten Raucher
ignorieren das ungesunde an
ihrem Hobby oder finden
Ausreden, die für das Rauchen
sprechen. Aber Rauchen verursacht nun mal Impotenz, Herzinfarkte, Lungen-, Kehlkopf-,
Mund- und Luftröhrenkrebs.
Manche Raucher behaupten,
dass man an diesen Krankheiten, auch wenn man niemals
zuvor geraucht hat, erkranken
kann. Natürlich stimmt das,
nur die Wahrscheinlichkeit ist
bei Rauchern höher.
Ein Vergleich: Wenn man über
eine rote Ampel geht, ist die
Wahrscheinlichkeit, überfahren zu werden höher, als wenn
man über eine grüne Ampel
geht. Aber wenn man über eine
grüne Ampel geht, kann man
auch überfahren werden. Egal,
was ich hier schreibe, nur wenige oder keiner wird wegen meiner Meinung aufhören zu rauchen, weil jeder diese Entscheidung für sich selbst treffen
muss. Ich finde aber, die Zigaretten und andere Suchtmittel
hätten nie erfunden werden
dürfen, denn es gibt genug
Kicks so ganz ohne Stoff.
Anja Bestian
0461/8083021
anja.bestian@diewochenschau.de
Der Froschbrunnen versprüht wieder Fontänen
TBZ: Die Anlagen im Carlisle-Park wurden neu gestaltet und der Froschbrunnen komplett saniert
FLENSBURG Über zwei Jahre
lang saß der Frosch im CarlislePark traurig auf dem Trockenen.
Ein erster Versuch, den gleichnamigen Brunnen wieder flott zu
machen, scheiterte. Zu massiv
waren die Schäden. Nun aber hat
es geklappt. Wasserfontänen
schießen druckvoll aus den 16
Düsen rundum, die in die frisch
sanierte Betoneinfassung eingelassen sind, und einem Wasserspeier in der Mitte. Mit 25000
Euro wird allein die Reparatur
des Betonsaums beziffert, der
noch aus dem alten Bismarckbrunnen stammt, der einst auf
dem Südermarkt thronte. Die
brüchige Betonschale konnte von
Experten mit einer speziellen
Oberflächenbehandlung saniert
werden, erläutert Michael Gräf,
Abteilungsleiter Grün und Forst.
Apropos Grün. Auch der Carlisle-Park wurde vier Wochen lang
aufgehübscht,
zugewucherte
Wege wurden freigelegt, Sitzbänke instandgesetzt und gestrichen.
Nebeneffekt: Der Park kontrastiert nun auf eklatante Weise mit
Weniger Blaulichter erlaubt
dem kahl rasierten Bahnhofswäldchen nebenan. Das TBZ beabsichtigt, jedes Jahr einen Park
in Flensburg in Angriff zu nehmen, betont Barbara Hartten.
Mit den Grünanlagen an der St.Jürgen-Treppe hat man bereits
begonnen, der Rummelgang soll
2023 folgen. (gudo)
Weiter auf der Seite 3.
Bei den Flensburger Rettungsdiensten regt sich Protest gegen die neue Obergrenze
FLENSBURG Eine Änderung des
Paragrafen 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
sorgt seit einiger Zeit für großen Wirbel, insbesondere bei
den Rettungsdiensten im Land.
Neu geregelt wurde die zulässige Anzahl von Blaulichtern an
Einsatzfahrzeugen. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung
im vergangenen Jahr gibt es
nun eine Obergrenze, jeweils
ein paar zusätzliche Warnleuchten nach vorn und nach
hinten sind noch erlaubt. Und
das auch nur mit einem festgelegten Abstrahlwinkel. Hersteller von Rettungs- und Notarztwagen haben in den vergangenen Jahr mehr und mehr ihren
Fokus auf die Sicherheit für die
Besatzung der Fahrzeuge gelegt. Neue Hochsichtbarkeitsdesigns, was die Beklebung mit
Folien angeht, sowie zusätzliche blaue und teilweise weiße
Blink- und Blitzleuchten sollten insbesondere an unübersichtlichen Stellen im Straßenverkehr für ein deutliches Plus
an Sicherheit sorgen.
Rückschritt bei der Sicherheit?
So wurden zusätzlich zu den
bereits seit Jahren üblichen
Frontblitzern im Kühlergrill
weitere Blaulichter in und an
den Außenspiegeln, an den
Kennzeichen oder an den Fahrzeugseiten im Front- und
Heckbereich verbaut. Der
Grund, ein ganz einfacher, die
Sichtbarkeit von Einsatzfahrzeugen erhöhen. Je früher ein
Rettungsmittel, welches mit
Nicht mehr zulässig: Warnlichter im Kennzeichen.
Sondersignal unterwegs ist,
wahrgenommen wird, desto
geringer ist die Unfallwahrscheinlichkeit. Das weiß auch
Sven Falke, Wachenkoordinator beim Rettungsdienst Falck
in Flensburg: Für uns ist die
Umsetzung dieser Verordnung
ein großer Rückschritt in Puncto Sicherheit für unsere Mitarbeiter. Rund um die Uhr
sind die Einsatzfahrzeuge von
Falck im Großraum Flensburg
unterwegs, oft unter Wahrnehmung von Sonderrechten.
Die Gefahren, die insbesondere im Stadtverkehr lauern, sind
hoch. Flensburg hat viele kleine
Straßen, Hinterhöfe und auch
unübersichtliche Kreuzungen,
je früher man uns hören und
sehen kann, desto besser ist es,
so Falke. Blaue Blitz- oder
Blinklichter an den vorderen
Fahrzeugseiten sind vor allem
beim Hineintasten in Kreuzungsbereiche oder beim Ausfahren aus Grundstückseinfahrten enorm wichtig. Die
Foto: Nolte
Hauptblaulichteinheit ist oben
in über zwei Metern Höhe auf
dem Fahrzeugdach sowie über
zwei Meter von der Fahrzeugspitze entfernt montiert. Ohne
die zusätzlichen Blaulichter bin
ich mit dem Rettungswagen auf
Einsatzfahrt also erst sichtbar,
sobald ich schon deutlich auf
Straße, Gehweg oder in der
Kreuzung stehe, erklärt Falke.
Nicht nur in Kreuzungsbereichen und an Grundstückseinfahrten haben die zusätzlichen
Warnleuchten einen Vorteil,
auch beim Heranfahren an
Kreuzungen oder Stauenden
bzw. im dichten Stadtverkehr
sind sie wichtig. Die Maße von
PKW sind heute enorm unterschiedlich, wir haben flache
sportliche Autos, Kleinwagen
und hohe, große SUV, so Falke. Die Fahrer sitzen also in teils
stark variierenden Höhen, so
dass auch die Blaulichter eines
sich annäherden Rettungswagen unterschiedlich wahrgenommen werden. Da erhöhen
zusätzliche Blitzer in unterschiedlichen Höhen die Sichtbarkeit.
Alle diese zusätzlichen Blinkund Blitzlichter sind nun nicht
mehr erlaubt. Bereits zugelassene Fahrzeuge genießen Bestandschutz, Neuanschaffungen müssen hingegen bereits
die neue Verordnung erfüllen
und dürfen nicht mehr mit den
zusätzlichen
Warnleuchten
ausgerüstet sein. In der Begründung heißt es seitens des Verkehrsministeriums unter anderem, dass damit einer Verunsicherung anderer Verkehrsteilnehmer durch etwaige Blendungsgefahren Rechnung getragen wurde.
Kein Verständnis beim
Rettungsdienst
Für Mitarbeiter im Rettungsdienst, die Tag für Tag auf den
Straßen unterwegs sind, ist dies
nicht nachzuvollziehen. Die
Grundlagen und Definitionen
für Sichtbarkeit und Lichtabdeckungen sind über 50 Jahre alt,
entsprechen längst nicht mehr
dem aktuellen Stand der Dinge.
Nach NDR-Berichten konnte
das Bundesverkehrsministerium nicht erklären, warum die
Vorschriften nicht aktualisiert
und angepasst werden.
Für die Rettungsdienste bedeutet dies, dass alle neuen Fahrzeuge nicht mehr mit der zusätzlichen Sicherheitstechnik
ausgeliefert werden dürfen. Bei
der Flensburger Berufsfeuerwehr hat man die Änderung der
Verordnung dahingehend ge-
löst, dass die zusätzlichen seitlichen blauen Blinklichter an der
Fahrzeugfront bei dem neuesten Modell mit schwarzen
Kappen abgedeckt sind. Sollte
die Verordnung also nochmals
geändert, angepasst oder rückgängig gemacht werden, so lassen sich die Warnleuchten unkompliziert nachrüsten.
Das Verkehrsministerium geht
laut NDR sogar noch einen
Schritt weiter. In einem Entwurf sollen weitere Regelungen
getroffen werden, die unter anderem das Abschalten nach
hinten strahlender Warnleuchten spätestens nach 60 Sekunden fordern, wenn das Einsatzfahrzeug zum Stillstand ge-
kommen ist. Ein kleiner Lichtblick: Es ist eine weitere Anhörung geplant, bei der Vertreter
von Ländern und Verbänden
mit am Tisch sitzen sollen.
(Benjamin Nolte)
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