WochenSchau B l 8. November 2020
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Die vielen Wege nach dem Tod
Auf die trauernden Angehörigen warten zahlreiche Aufgaben
Der Verlust eines geliebten Menschen ist stets ein schmerzlicher
Einschnitt. Den meisten dürfte es
schwerfallen, in der akuten
Trauer an bürokratische Dinge
zu denken. Dennoch sind Behördengänge zu erledigen, persönliche Papiere des Verstorbenen zusammenzutragen sowie Banken
und Institutionen zu informieren.
Viele Dinge müssen nun vor allem auch in aller Eile vonstattengehen: Adressen von Verwandten
und Freunden sind zusammenzustellen, die Trauerkarten müssen geschrieben werden.
Vor allem aber ist die Beerdigung
zu organisieren. Sie soll zu etwas
ganz Besonderem werden und
dem Verstorbenen einen würdigen und einzigartigen Abschied
geben.
Viele Pflichten
nach dem Todesfall
Nach dem Tod eines lieben Menschen warten viele Aufgaben auf
die Angehörigen. Dabei ist zunächst zu unterscheiden, wo sich
der Todesfall ereignet hat: Wenn
das Familienmitglied in einem
Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim verstorben ist, kümmert
sich die Verwaltung um die notwendigen Formalitäten.
Wenn der Tod zu Hause eintritt,
muss grundsätzlich ein Arzt benachrichtigt werden - entweder
der Hausarzt oder der Notarzt.
Denn nur ein Mediziner ist berechtigt, den Totenschein auszustellen.
Ein wichtiger Ansprechpartner
für die Angehörigen ist dann zu-
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den Weg.
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Grabarten
zeigen lassen
Die Frage nach dem Grab ist für
Angehörige schwer. Beim Bestatter werden sie mit einer Vielzahl
von Möglichkeiten konfrontiert.
Am besten lassen sie sich die verschiedenen Grabarten als Bilder
oder vor Ort zeigen. Keine Scheu
sollten Angehörige außerdem davor haben, das Thema Preise anzusprechen. Bei den Friedhofsgebühren gibt es zwischen den einzelnen Gemeinden gewaltige
Unterschiede. Nicht zuletzt sollten sich Hinterbliebene danach
erkundigen, ob es für die infrage
kommenden Grabarten Gestaltungsvorschriften gibt.
(dpa)
storbenen und sein Testament,
den Krankenversicherungsnachweis und alle weiteren Versicherungspolicen.
Trauerkultur im Wandel
Abschied und Trauer sind wichtig.
dem der Bestatter. Er kann viele
Aufgaben und Wege übernehmen und weiß, woran zu denken
ist, sagt Andrea König-Uber. Ihr
Tipp: Ist eine Sterbegeldpolice
vorhanden, sollte die Versicherungsgesellschaft kurzfristig informiert werden, damit auf die
Hinterbliebenen zumindest keine finanziellen Belastungen
durch die Beisetzung zukommen. Hat der Verstorbene keine
eigenen Wünsche geäußert, können die Angehörigen die Bestattungsform festlegen und über
den Ort und den Zeitpunkt der
Beisetzung entscheiden. Die Bekanntgabe des Todesfalls kann
auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Angehörige und Freunde
werden per Trauerbrief benachrichtigt, die Todesanzeige in der
Tageszeitung erreicht einen großen Kreis von Menschen.
Foto: Shutterstock
Behördengänge lassen
sich nicht vermeiden
Als nächstes sollten Behörden,
Versicherungen und Vereine, bei
denen der Verstorbene gemeldet
ist, über dessen Tod informiert
werden. Für Behördengänge
werden verschiedene Unterlagen
des Verstorbenen benötigt: Personalausweis oder Reisepass, zusätzlich für Ledige die Geburtsurkunde, für Verheiratete die
Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch sowie bei Geschiedenen Heiratsurkunde und
Scheidungsurteil. Nur bei Vorlage dieser Dokumente kann das
Standesamt die Sterbeurkunde
ausstellen. Danach sind auch die
finanziellen Dinge zu regeln: Dafür benötigen die Angehörigen
die Rentenmitteilungen des Ver-
Vorsorge gut planen
Zu Lebzeiten die eigene Bestattung vorbereiten
Wer seine Bestattung zu Lebzeiten selbst regelt, kann sicher sein, dass später auch
nach seinen Vorstellungen
vorgegangen wird. Zudem
wird den Angehörigen eine
Last abgenommen. Vorsorger sollten aber unbedingt
beachten, dass die Zahlung
gesichert ist, sagt Dietmar
Kurze von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im
Deutschen
Anwaltverein
(DAV). Das gehe zum Beispiel über eine Treuhand.
Sonst kann es sein, dass das
Geld weg ist, wenn das Bestattungsunternehmen nicht
mehr existiert.
Doch wie laufen der Vertragsabschluss und die Absicherung genau ab? Der Kunde spricht mit dem Bestatter
zunächst über seine konkreten Wünsche, erklärt Stephan
Neuser, Generalsekretär des
Bundesverbandes Deutscher
Bestatter. In dem Vertrag
kann der Kunde etwa den
Kauf des Grabmals und die
langfristige Grabpflege regeln. Anschließend erstellt
der Bestatter ein Angebot.
Gemäß dem Kostenvoranschlag schließt der Kunde
dann einen Treuhandvertrag
zur Bestattungsvorsorge ab.
Die Zahlung erfolgt über den
Bestatter oder direkt an die
Treuhand. Das Kapital werde
dann verzinslich angelegt, so
Neuser. Die Höhe des Treuhandvermögens wird dem
Vorsorger mindestens einmal
im Jahr über den Bestatter
mitgeteilt.
Ein Vertrag mit einer Treuhandgesellschaft ist sinnvoll,
wenn der Kunde seine Bestattung auf einen Schlag im Voraus bezahlen und es vor dem
Zugriff des Sozialamts schützen will, sagt Marion Weitemeier von der Stiftung Warentest.
Der Vorsorgevertrag kann jedoch auch Nachteile mit sich
bringen: Vorzeitig zu kündigen, kann teuer werden, sagt
Weitemeier.
Die Warentester hätten Verträge gefunden, die bei einer
Kündigung bis zu 20 Prozent
der Auftragssumme verlan-
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Bei der konkreten Form des Abschieds haben die Angehörigen
heute viele Freiheiten. Die
Trauerkultur befindet sich hierzulande im Wandel - mit regionalen Unterschieden, wie die
ausgebildete Theologin und Bestattungsunternehmerin Andrea
Maria Haller betont. Nach ihren
Worten ist die Zahl der traditionellen Erdbestattungen rückläufig, die Feuerbestattung und das
Urnengrab gewinnen stark an
Bedeutung. Aber auch neue Bestattungsformen wie Baumbestattungen erleben einen starken
Zulauf, so Andrea Maria Haller.
Die Hinterbliebenen sollten sich
trotz aller bürokratischen Dinge,
die zu erledigen sind, genügend
Zeit für den Abschied nehmen.
Denn Menschen sind in ihrer
Trauer so einzigartig und individuell wie sonst in ihrem Leben
auch, betont Andrea Maria Haller. Ein wichtiges Element für die
persönliche Gestaltung der
Trauerfeier könne die Musikauswahl sein. Mit Musik verbinde
man viele Emotionen und Erinnerungen. Man könne in der
Trauerfeier auch Bilder aufstellen, die aus dem Leben des Verstorbenen erzählen. Bestattungsunternehmen aus der Region
helfen dabei, den letzten Weg
nach den eigenen Vorstellungen
zu gestalten, und kümmern sich
um die Formalien.
(djd/pt)
Artur Christiansen
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gen. Verbraucher sollten sich
daher die Bedingungen gut
durchlesen, bevor sie ihn
unterzeichnen. Wer seine Beerdigung angesichts dieser
Risiken doch nicht gleich
komplett bezahlen will, hat
Alternativen. Verbraucher
können beispielsweise einen
persönlichen Testamentsvollstrecker benennen, entsprechend bevollmächtigen und
diesen später die Angelegenheiten der Beerdigung erledigen lassen, empfiehlt Kurze.
Außerdem können Verbraucher eine sogenannte Bestattungsverfügung hinterlassen.
Darin halten sie formlos fest,
wer zuständig ist und wie die
Bestattung später aussehen
soll.
Das hilft Angehörigen oder
Freunden, die später tätig
werden sollen, immer sehr.
Diese Alternativen haben
Kurze zufolge auch die Vorteile, dass sich Verbraucher
nicht an einen bestimmten
Bestatter binden und Änderungen einfacher vornehmen
können.
( dpa)
Dem Leben
einen
würdigen
Abschied
geben.
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