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Aufgrund des § 56 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung der Schulverbandsversammlung vom 26.11.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen: Gemeinde Lasbek, Ortsteil Lasbek-Gut, in der Straße Holzkoppel 6. Gemeinde Meddewade, im Bereich Alte Dorfstraße 50 und Freestot 10 7. Gemeinde Neritz, im gesamten bebauten Gemeindegebiet einschließlich Ortsteil Floggensee 8. Gemeinde Pölitz, Ortsteil Schmachthagen, im Bereich Dorfstraße 3 9. Gemeinde Rethwisch, Ortsteil Rethwischdorf, im Bereich Hauptstr. 19 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 862.700 EUR 769.300 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 253.400 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 EUR 0 EUR 0 EUR 6,7 Stellen. §3 Die Verbandsumlage beträgt 582.800,- EUR und wird nach Maßgabe des Verteilungsbeschlusses festgesetzt, so dass sie sich wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Steinburg 2. Gemeinde Stubben 3. Gemeinde Todendorf 4. Gemeinde Lasbek Gesamt 303.180,- EUR 23.540,- EUR 150.120,- EUR 105.960,- EUR 582.800,- EUR §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung die Schulverbandsvorsteherin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,00 €. §5 a) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig. Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen innerhalb eines Budgets verwendet werden. b) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets im Finanzhaushalt sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb eines Budgets verwendet werden. c) Die Personalaufwendungen / -auszahlungen (Kontengruppen 50 / 70) bilden einen eigenen Deckungskreis und sind budgetübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Steinburg, den 27.11.2020 (Siegel) 12. Gemeinde Rümpel, Ortsteil Rohlfshagen, im Bereich der Rohlfshagener Kupfermühle 13. Gemeinde Rümpel, im Bereich Wiesenstraße 37 und 38 und Klinken 10, 10 a und 11 2. Personen unter 18 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 nicht aufbewahren und auch am 31. Dezember und 01. Januar nicht ab-brennen. Diese Regelung soll helfen, den missbräuchlichen Umgang mit Feuerwerkskörpern durch Kinder und Jugendliche zu verhindern. 3. Das Abbrennen der genannten Artikel ist verboten in unmittelbarer Nähe und im Umkreis von 200 Metern von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen, Altersheimen, Reetdachhäusern und Fachwerkhäusern, Ernteerzeugnissen oder sonstigen leicht brennbaren Gütern. In diesem Zusammenhang bitte ich zu beachten, dass z.B. Feuerwerksraketen je nach Größe und Abschusswinkel häufig eine Reichweite von mehr als 200 Metern haben. Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Bad Oldesloe, den 23.12.2020 Am Bad Oldesloe-Land - Der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde 14. Gemeinde Steinburg, Ortsteil Eichede, im Bereich Lindenallee 27 15. Gemeinde Travenbrück, in den gesamten bebauten Ortsteilen Schlamersdorf und Sühlen Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bad Oldesloe-Land Bei den zu schützenden, besonders brandgefährdeten Objekten handelt es sich um mit Reet bzw. Teerpappe oder Folie gedeckte Gebäude sowie Fachwerkgebäude, die durch Feuerwerk erheblich gefährdet sind. Haushaltssatzung der Gemeinde Lasbek für das Haushaltsjahr 2021 Das Verbot des Abbrennens von Raketen und römischen Lichtern erstreckt sich auf die gesamte Fläche des Verbotsbereiches sowie einen weiteren Umkreis von 200 Metern. Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.12.2020 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde die folgende Haushaltssatzung erlassen: Verstöße gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf einem Jahresfehlbetrag von EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrage der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Bad Oldesloe, den 23.12.2020 Amt Bad Oldesloe-Land - Der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bad Oldesloe-Land Haushaltssatzung der Gemeinde Pölitz für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 07.12.2020 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde die folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf einem Jahresfehlbetrag von 2.003.800 EUR 2.125.800 EUR - 122.000 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.938.100 EUR einem Gesamtbetrage der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.901.400 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 138.100 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 225.800 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 138.100 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 500.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 6,54 Stellen. §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v.H. 2.678.800 EUR 220.000 EUR 358.700 EUR festgesetzt. Es werden festgesetzt: 1. 2. 3. 4. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 220.000 EUR 0 EUR 0 EUR 2,3 Stellen. §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer 370 v.H. 380 v.H. 350 v.H. §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. a) 390 v.H. 370 v.H. §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,00 €. §5 a) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig. Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen innerhalb eines Budgets verwendet werden. b) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets im Finanzhaushalt sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb eines Budgets verwendet werden. (Siegel) 2.535.300 EUR §5 2. Gewerbesteuer Pölitz, den 21.12.2020 2.738.700 EUR 2.856.300 EUR 117.600 §2 Bürgermeister Beck Vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushalt liegt im Amt Bad Oldesloe-Land, 23843 Bad Oldesloe, Louise-Zietz-Straße 4 (Zimmer 1.16 / Kämmerei), während der Dienststunden öffentlich aus. Jeder kann in den Haushalt Einsicht nehmen. Vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushalt liegt im Amt Bad Oldesloe-Land, 23843 Bad Oldesloe, Louise-Zietz-Straße 4 (Zimmer 1.16 / Kämmerei), während der Dienststunden öffentlich aus. Jeder kann in den Haushalt Einsicht nehmen. Bad Oldesloe, den 17.12.2020 Bad Oldesloe, den 21.12.2020 Amt Bad Oldesloe-Land Der Amtsvorsteher 1. Zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember eines Jahres besteht generelles Abbrennverbot. Das bedeutet, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 nur am 31. Dezember und am 01. Januar verwendet/abgebrannt werden dürfen. 11. Gemeinde Rümpel, Ortsteil Rohlfshagen, im Bereich In de Butz 6 Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.12.2020 erteilt. Schulverband Mollhagen Die Schulverbandsvorsteherin Wegen der möglichen schweren Verletzungen wird vom Zünden von vorhandenem Silvesterfeuerwerk dringend abgeraten, um die Notfallambulanzen in der Coronapandemie zu entlasten. 10. Gemeinde Rethwisch, Ortsteil Treuholz, im Bereich Treuholzer Straße 18 §1 902.500 EUR 863.600 EUR 38.900 EUR Abbrennen von Feuerwerkskörpern Die Bundesregierung hat mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher beschlossen. Sollten Sie dennoch vorhandene Feuerwerkskörpern abrennen wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise und Verbote: abzubrennen: Haushaltssatzung des Schulverbandes Mollhagen für das Haushaltsjahr 2021 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf einem Jahresüberschuss von Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bad Oldesloe-Land Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bad Oldesloe-Land Amt Bad Oldesloe-Land Der Amtsvorsteher b) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig. Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen innerhalb eines Budgets verwendet werden. Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets im Finanzhaushalt sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb eines Budgets verwendet werden. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.12.2020 erteilt. Lasbek, den 09.12.2020 (Siegel) Bürgermeister Lodders Vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushalt liegt im Amt Bad Oldesloe-Land, 23843 Bad Oldesloe, Louise-Zietz-Straße 4 (Zimmer 1.16 / Kämmerei), während der Dienststunden öffentlich aus. Jeder kann in den Haushalt Einsicht nehmen. Bad Oldesloe, den 22.12.2020 Amt Bad Oldesloe-Land Der Amtsvorsteher Werden Sie zum Stadtgespräch! Mit einer Anzeige in Ihrer Zeitung. Kleinanzeigenannahme Alle unsere Wir sind für Sie da Mo.-Fr. 8.00 - 18.00 Uhr unter der Rufnummer MARKT-Ausgaben 0800-2050-7208 online unter finden Sie auch Fax: 0800-2050-7209 (gebührenfreie Nummern) www.lokale-wochenzeitungen.de 53. Woche * 58. Jahrgang * Mittwoch, 30. Dezember 2020 Ihr 2 Aus der Region Silvester 2020 Corona-Impfstart in Schleswig-Holstein (om/gs). Ab sofort könDie direkte Verbindung Kiel nen sich berechtigte Persozu unseren nen zu Impfungen in 15 Impfzentren in SchleswigOnline-Ausgaben. Holstein anmelden. Das Gesundheitsministerium veröfWerden Sie fentlicht 3 Aus der Region Silvester 2020 Schneller surfen dank Glasfaser Anzeige Giga-Netzausbau geht in die nächste Runde Fleißige Fahrradmechaniker: Familie Jaffke aus Tralau und Familie Martin aus Travenbrück. Foto: DKSB Stormarn/hfr Jungbrunnen für alte Kinderfahrräder Zwei Familien reparierte 4 Silvester 2020 Kai Aßmann Dachdeckermeister Die Leute vom Fach auf Ihrem Dach Wir wünschen unseren Kunden ein schönes, neues Jahr. Wir machen, dass es fährt. Gesundheit und Glück für 2021 wünscht Dach Neu- & Umdeckungen Bauklempnerei Flachdachabdichtungen Fassaden Travenhöhe 26, 23843 Ba 5 Silvester 2020 All unseren Kunden wünschen wir ein schönes neues Jahr. 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