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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtliche Bekanntmachung Amt Bad Oldesloe-Land
Abbrennverbot für Raketen und römische Lichter
am 31. Dezember 2020 und 01. Januar 2021
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Ziff. 2 b der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts wird für folgende Gebiete allgemein verbindlich das Verbot angeordnet,
am
31. Dezember 2020 und am 01. Januar 2021
Raketen und römische Lichter
1.
Gemeinde Grabau, im Bereich Hoherdamm 2 und 5
2.
Gemeinde Lasbek, Ortsteil Lasbek-Dorf, Gemeinschaftshaus Alte Schule,
Schulstr. 13
3.
Gemeinde Lasbek, Ortsteil Krummbek, in den Straßen Am Park, Erlenweg
und Gut Krummbek
4.
Gemeinde Lasbek, in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lasbek-Gut
mit den Straßen Haveruhm, Waldweg, Blumenau einschließlich der
Lasbeker Straße mit den Haus-Nummern 1 bis 29
5.
Aufgrund des § 56 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit und der §§
77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung der Schulverbandsversammlung vom 26.11.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Gemeinde Lasbek, Ortsteil Lasbek-Gut, in der Straße Holzkoppel
6.
Gemeinde Meddewade, im Bereich Alte Dorfstraße 50 und Freestot 10
7.
Gemeinde Neritz, im gesamten bebauten Gemeindegebiet einschließlich
Ortsteil Floggensee
8.
Gemeinde Pölitz, Ortsteil Schmachthagen, im Bereich Dorfstraße 3
9.
Gemeinde Rethwisch, Ortsteil Rethwischdorf, im Bereich Hauptstr. 19
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
862.700 EUR
769.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
0 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
253.400 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
0 EUR
0 EUR
0 EUR
6,7 Stellen.
§3
Die Verbandsumlage beträgt 582.800,- EUR und wird nach Maßgabe des Verteilungsbeschlusses festgesetzt, so dass sie sich wie folgt verteilt:
1. Gemeinde Steinburg
2. Gemeinde Stubben
3. Gemeinde Todendorf
4. Gemeinde Lasbek
Gesamt
303.180,- EUR
23.540,- EUR
150.120,- EUR
105.960,- EUR
582.800,- EUR
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung die Schulverbandsvorsteherin
ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen
kann, beträgt 1.000,00 €.
§5
a) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen sind
gegenseitig deckungsfähig. Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen
innerhalb eines Budgets verwendet werden.
b) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
eines Budgets im Finanzhaushalt sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb eines Budgets verwendet werden.
c) Die Personalaufwendungen / -auszahlungen (Kontengruppen 50 / 70) bilden
einen eigenen Deckungskreis und sind budgetübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
Steinburg, den 27.11.2020
(Siegel)
12. Gemeinde Rümpel, Ortsteil Rohlfshagen, im Bereich der Rohlfshagener
Kupfermühle
13. Gemeinde Rümpel, im Bereich Wiesenstraße 37 und 38 und Klinken 10, 10
a und 11
2. Personen unter 18 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2
nicht aufbewahren und auch am 31. Dezember und 01. Januar nicht ab-brennen. Diese Regelung soll helfen, den missbräuchlichen Umgang mit Feuerwerkskörpern durch Kinder und Jugendliche zu verhindern.
3. Das Abbrennen der genannten Artikel ist verboten in unmittelbarer Nähe und
im Umkreis von 200 Metern von
Kirchen,
Krankenhäusern,
Kinderheimen,
Altersheimen,
Reetdachhäusern und
Fachwerkhäusern,
Ernteerzeugnissen oder
sonstigen leicht brennbaren Gütern.
In diesem Zusammenhang bitte ich zu beachten, dass z.B. Feuerwerksraketen
je nach Größe und Abschusswinkel häufig eine Reichweite von mehr als 200
Metern haben.
Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit
Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.
Bad Oldesloe, den 23.12.2020
Am Bad Oldesloe-Land
- Der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde
14. Gemeinde Steinburg, Ortsteil Eichede, im Bereich Lindenallee 27
15. Gemeinde Travenbrück, in den gesamten bebauten Ortsteilen Schlamersdorf
und Sühlen
Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bad Oldesloe-Land
Bei den zu schützenden, besonders brandgefährdeten Objekten handelt es sich
um mit Reet bzw. Teerpappe oder Folie gedeckte Gebäude sowie Fachwerkgebäude, die durch Feuerwerk erheblich gefährdet sind.
Haushaltssatzung der Gemeinde Lasbek
für das Haushaltsjahr 2021
Das Verbot des Abbrennens von Raketen und römischen Lichtern erstreckt sich
auf die gesamte Fläche des Verbotsbereiches sowie einen weiteren Umkreis von
200 Metern.
Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.12.2020 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde die folgende Haushaltssatzung erlassen:
Verstöße gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
einem Jahresfehlbetrag von
EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrage der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
Bad Oldesloe, den 23.12.2020
Amt Bad Oldesloe-Land
- Der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde
Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bad Oldesloe-Land
Haushaltssatzung der Gemeinde Pölitz
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 07.12.2020 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde die folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
einem Jahresfehlbetrag von
2.003.800 EUR
2.125.800 EUR
- 122.000 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
1.938.100 EUR
einem Gesamtbetrage der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
1.901.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
138.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
225.800 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf
138.100 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
500.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
6,54 Stellen.
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
370 v.H.
2.678.800 EUR
220.000 EUR
358.700 EUR
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
1.
2.
3.
4.
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
220.000 EUR
0 EUR
0 EUR
2,3 Stellen.
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
2.
Gewerbesteuer
370 v.H.
380 v.H.
350 v.H.
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung
erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.
a)
390 v.H.
370 v.H.
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung
erteilen kann, beträgt 1.000,00 €.
§5
a) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen sind
gegenseitig deckungsfähig.
Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen innerhalb eines Budgets verwendet werden.
b) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
eines Budgets im Finanzhaushalt sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb eines Budgets verwendet werden.
(Siegel)
2.535.300 EUR
§5
2. Gewerbesteuer
Pölitz, den 21.12.2020
2.738.700 EUR
2.856.300 EUR
117.600
§2
Bürgermeister
Beck
Vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushalt liegt im Amt Bad Oldesloe-Land, 23843 Bad Oldesloe, Louise-Zietz-Straße 4
(Zimmer 1.16 / Kämmerei), während der Dienststunden öffentlich aus. Jeder kann
in den Haushalt Einsicht nehmen.
Vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushalt liegt im Amt Bad Oldesloe-Land, 23843 Bad Oldesloe, Louise-Zietz-Straße 4
(Zimmer 1.16 / Kämmerei), während der Dienststunden öffentlich aus. Jeder kann
in den Haushalt Einsicht nehmen.
Bad Oldesloe, den 17.12.2020
Bad Oldesloe, den 21.12.2020
Amt Bad Oldesloe-Land
Der Amtsvorsteher
1. Zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember eines Jahres besteht generelles Abbrennverbot.
Das bedeutet, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2 nur am
31. Dezember und am 01. Januar verwendet/abgebrannt werden dürfen.
11. Gemeinde Rümpel, Ortsteil Rohlfshagen, im Bereich In de Butz 6
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.12.2020 erteilt.
Schulverband Mollhagen
Die Schulverbandsvorsteherin
Wegen der möglichen schweren Verletzungen wird vom Zünden von vorhandenem Silvesterfeuerwerk dringend abgeraten, um die Notfallambulanzen in
der Coronapandemie zu entlasten.
10. Gemeinde Rethwisch, Ortsteil Treuholz, im Bereich Treuholzer Straße 18
§1
902.500 EUR
863.600 EUR
38.900 EUR
Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Die Bundesregierung hat mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher beschlossen.
Sollten Sie dennoch vorhandene Feuerwerkskörpern abrennen wollen, beachten
Sie bitte folgende Hinweise und Verbote:
abzubrennen:
Haushaltssatzung des Schulverbandes Mollhagen
für das Haushaltsjahr 2021
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
einem Jahresüberschuss von
Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bad Oldesloe-Land
Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bad Oldesloe-Land
Amt Bad Oldesloe-Land
Der Amtsvorsteher
b)
Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen sind
gegenseitig deckungsfähig.
Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen innerhalb eines Budgets
verwendet werden.
Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
eines Budgets im Finanzhaushalt sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Mehreinzahlungen können für Mehrauszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb eines Budgets verwendet
werden.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.12.2020 erteilt.
Lasbek, den 09.12.2020
(Siegel)
Bürgermeister
Lodders
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Bad Oldesloe, den 22.12.2020
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Familienanzeigen Silvester 2020 9 Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Bad Oldesloe Peter-Paul-Kirche Freitag, 1. Januar, 10 Uhr: Gottesdienst, Pastor BadenRühlmann; Sonntag, 3. Januar, 10 Uhr: Gottesdienst, Pastor Baden-Rühlmann; Mittwoch, 6. Januar, 18 Uhr: Online-Andacht, Pastorin Vag
10 Jahresrückblick Silvester 2020 Silberner Schlüssel Oldesloe hat erste für die Wollschwalbe Perspektivschule Erste Absagen wegen Corona Bad Oldesloe (ka). Only You war die Hymne des Neujahrsempfangs im KuB. Sistergold gab dem Gemeindewehrführer von Bad Oldesloe ein Saxophonständchen, dabei