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Mittwoch, 11. Januar 2017
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Senioren heute
Anzeigensonderveröffentlichung
Vortrag : Sicherheit
Schutz ist keine Altersfrage für
Senioren
Polizei gibt Senioren Ratschläge zum Schutz vor Einbrüchen
Todendorf (tma). Die Seni-
orentreffen sind immer mit
Vortrag und da ich selber
das Thema Einbruchschutz
gut finde und ich von eini-
gen Mitgliedern gefragt wur-
de, ob wir so ein Thema mal
machen könnten, haben wir
uns entschlossen die Fach-
betriebe und die Polizei zu
einem Vortrag einzuladen,
erklärt die 1. Vorsitzende
des Seniorentreffs, Renate
Dwenger und fügt hinzu:
Todendorf hatte in den ver-
gangenen Jahren große Pro-
bleme mit Einbrüchen, be-
sonders der Waldweg war
davon betroffen. Danach gab
es verstärkte Kontrollen und
mittlerweile ist es weniger
geworden.
Ein wichtiger Vermittler
zwischen Senioren und der
Polizei sind die vier ehren-
amtlichen Sicherheitsbera-
ter für Senioren im Gebiet
der Polizeidirektion Ratze-
burg. Sie sind eine positive
Ergänzung für unsere Ar-
beit, sagt Kathrin Bertelsen
Großhansdorf (am/dv).
Verbraucherschutz beginnt
beim eigenen Verhalten
und der Kenntnis mögli-
cher Fallen, in die man als
Senior und Verbraucher ge-
raten kann. In einem Vor-
trag am Mittwoch, 18. Janu-
ar, 15 bis 16 Uhr, in der Fa-
milienbildungsstätte des
DRK Großhansdorf wird
beschrieben, wie jeder sich
schützen kann vor Abzo-
cke am Telefon, gegen
Haustürgeschäfte, bei Kaf-
feefahrten und Gewinn-
mitteilungen, gegen Ein-
kaufsfallen, gegen Geschäf-
te mit der Angst um Fehler-
nährung und vor überflüs-
sigen IGeL-Leistungen.
Welche Rechte haben Ver-
braucher und wo findet
man Hilfe, wenn es doch
passiert ist?
Dieser Vortrag wird gehal-
ten von Gerd Joachim Ku-
be. Veranstaltungsort ist
das Haus Papenwisch 30 a.
Die Teilnahme kostet zehn
Euro. Fragen und Anmel-
dungen
unter
Tel.
04102 / 90 47 99,
E-Mail:
fbsdrk-grosshansdorf. de.
T AGESPFLEGE L INDENSTRASSE
9HUEHVVHUWH
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GXUFK GLH 3IOHJH
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Zwei helfende Hände für die Senioren: Sicherheitsberater Gerd Joachim Kube und Polizeihaupt-
kommissarin Kathrin Bertelsen (rechts) unterstützen die Senioren, wie die Vorsitzende des Senio-
rentreffs Todendorf Renate Dwenger (mittig) beim Thema Sicherheit und Einbruchschutz.
Foto: Mahlberg
aus dem Sachgebiet Präven-
tion der Polizeidirektion
Ratzeburg. Einer von ihnen
ist der Großhansdorfer Gerd
Joachim Kube. Der 71-Jähri-
ge hat letztes Jahr eine Aus-
bildung zum Sicherheitsbe-
rater an der Verwaltungs-
fachhochschule in Kiel ab-
solviert und kann in seiner
Funktion auf Probleme hin-
weisen und die Senioren
zur besseren Beratung an
Fachfirmen oder der Polizei
vermitteln. Kube war im Be-
rufsleben in der Mineralöl-
branche unter anderen für
die Arbeitssicherheit zu-
ständig, deshalb habe er ein
gutes Gespür für Sicherheit.
In seiner Funktion als Si-
cherheitsberater für Senio-
ren gibt Kube als Referent
verschiedene Kurse zum
Thema Verbraucherschutz,
Sicherheit im Internet, Si-
cherheit im Straßenverkehr
und Sicherheit Zuhause
und unterwegs an der Volks-
hochschule. Auch an Kaf-
feenachmittagen und klei-
neren Veranstaltungen ist er
auf Anfrage vor Ort, um Vor-
träge über Sicherheit zu hal-
ten und über Sicherheit mit
den Senioren zu plaudern.
Es ist wichtig, dass man
sich den Sorgen der Senio-
ren annimmt und diese
ernst nimmt, betont der Si-
cherheitsberater.
Hauptteil des Senioren-
nachmittags war der Vortrag
von Polizeihauptkommissa-
rin Kathrin Bertelsen. Sie
gab den Zuhörern verhal-
tensorientierte Tipps. Die
Möglichkeit einer Zeit-
schaltuhr mit 20 bis 30 ver-
schiedenen einstellbaren
Uhrzeiten könne zum Bei-
spiel simulieren, dass je-
mand zu Hause ist und Täter
in die Irre führen. Auch die
psychologische Abschre-
ckung könne helfen. Kame-
ra- oder Alarmanlagenatt-
rappen, Aufkleber mit der
Botschaft
wachsamer
Nachbar könnten Täter ins
Kontakt zu Gerd
Joachim Kube
Der Sicherheitsberater für
Senioren bietet kostenlose
Vorträge an. Erreichbar ist
Gerd Joachim Kube unter
der Telefonnummer 04102/
65 761.
Grübeln bringen, erklärte
Bertelsen. Mülltonnen oder
Leitern sollten weggestellt
werden, damit die Täter
nicht ins obere Geschoss des
Hauses kommen können,
wo Fenster häufig nicht ver-
schlossen seien.
Des Weiteren berichtete
die Polizistin, dass der
Hamburger Rand sehr ein-
bruchsgefährdet sei. Sie
zeigte auch auf, dass die Po-
lizei das Wohnungs-Ein-
bruchs-Diebstahl Konzept
(WED) optimiert habe. Die
Polizei zeigt in einbruchsge-
fährdete Gebieten mehr Prä-
senz in Zivil, auf Streife und
mit Diensthunden. Im Rah-
men des WED Konzept wur-
den die anlasslosen Anhalte
und Sichtkontrollen bis
zum 22. Januar verlängert.
Unser Ziel ist es, dass die
Täter gar nicht erst in die
Wohnungen kommen, er-
klärt Kommissarin Bertel-
sen. Auch Kube befürwortet
diesen Ansatz und schätzt
die bisherige Arbeit der Po-
lizei: In Großhansdorf sind
fast alle Einbrüche mittler-
weile nur noch versuchte
Einbrüche, betont er.
ieren!
Jetzt inform
PHKU
,QIRV
Ich hoffe der Schutz reicht.
Wenn nicht, dann geht er
hoffentlich zum Nach-
barn. So beantwortete ein
Mitglied des Seniorentreffs
Todendorf die Frage eines
Sicherheitsexperten, ob er
seinen
mechanischen
Schutz für ausreichend hal-
te oder ob er technischen
Schutz, wie eine Alarman-
lage benötiget. Mit dieser
Antwort hatte der Mann die
Lacher auf seiner Seite. Das
Thema
Einbruchschutz
stand am Montagnachmit-
tag im Mittelpunkt der ers-
ten Sitzung des Senioren-
treffs Todendorf im neuen
Jahr. Drei Fachbetriebe für
Sicherheitstechnik stellten
sich und ihre Produkte vor
und Polizeihauptkommis-
sarin Kathrin Bertelsen aus
dem Sachgebiet Prävention
hielt einen Vortrag über
Einbruchsprävention. Au-
ßerdem gab Gerd Joachim
Kube, einer von insgesamt
vier Sicherheitsberatern für
Senioren im Gebiet der Poli-
zeidirektion
Ratzeburg,
praktische Tipps.
Verbraucherschutz
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Brauche ich überhaupt ein Testament?
Grundsätzlich gilt: Wer möchte, dass
sein Vermögen sich nach seinem Tod
an die gesetzlichen Erben vererbt, muss
die Erbfolge nicht durch ein Testament
oder einen Erbvertrag regeln, es sei
denn, er möchte seinen Erben mit einer
eindeutigen Erbenbestimmung die Be-
antragung eines Erbscheins ersparen.
Ein vom Nachlassgericht eröffnetes
Testament dient im Rechtsverkehr als
Erbnachweis. Wer von der gesetzlichen
Erbfolge abweichen möchte, muss ein
Testament errichten. Er sollte sich auch
rechtlich beraten lassen, wie folgen-
der Fall verdeutlicht: Ein kinderloses
Ehepaar hatte zwei Verwandte für den
Fall als Erben eingesetzt, dass die Ehe-
gatten gleichzeitig oder kurz hinterein-
ander versterben sollten (sogenannte
Katastrophenklausel). Nachdem der
Ehemann verstorben war, errichtete die
Ehefrau kein (neues) Testament. Die für
den Katastrophenfall eingesetzten Er-
ben beantragten nach dem Versterben
der Ehefrau einen Erbschein, dessen
Erteilung das Nachlassgericht ablehnte.
Da kein Katastrophenfall passiert war,
sei gesetzliche Erbfolge eingetreten.
Das war aufgrund der unübersichtlichen
Familienverhältnisse verheerend: Wenn
keine Kinder vorhanden sind, erben zu-
nächst die Eltern, wenn diese wie in
der Regel und auch hier der Fall selbst
nicht mehr leben, die Geschwister und
Halbgeschwister des Verstorbenen.
Das Nachlassgericht bestellte einen
sogenannten Nachlasspfleger, mit der
Aufgabe, die gesetzlichen Erben zu er-
mitteln. Inzwischen sind vier Jahre seit
dem Tod der Ehefrau vergangen. Auf
Rückfrage berichtete der Nachlasspfle-
ger, dass sich aus irgendeinem Register-
eintrag ein Hinweis auf eine fünfte Ehe
des Vaters der Verstorbenen und damit
auf potentielle weitere Halbgeschwister
ergeben hatte. Da weitere gesetzliche
Erben vorhanden sein könnten, muss
der Nachlasspfleger dieser Spur nach-
gehen. Das dauert. Ob die gesetzlichen
Erben noch zu Lebzeiten in den Genuss
ihrer Erbschaft kommen, steht in den
Sternen. Mit einem eindeutigen Testa-
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